mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.08.2011; 15:15 Uhr
Kurswechsel in der britischen Internetpolitik
IP-Reformen sollen insgesamt acht Milliarden Pfund bringen

In ihrer Antwort auf den »Review of Intellectual Property and Growth« des Wissenschaftlers Hargreaves (vgl. Meldung vom 26. Mai 2011) gibt die britische Regierung (seit Mai 2010 David Cameron) einen Kurswechsel in der Internetpolitik bekannt. Man habe alle zehn Empfehlungen des Wissenschaftlers akzeptiert, heißt es in einer Meldung des Intellectual Property Office (IPO). Hargreaves hat unter anderem angeregt, dass eine allen Interessen gerecht werdende Politik viel stärker auf objektiv ermittelten Daten basieren müsse. England solle sich für die Schaffung eines transparenten globalen IP-Marktes einsetzen und auf eine EU-Harmonisierung der Rechtelizenzierung drängen. Von einer vereinfachten Lizenzierung (»Digital Copyright Exchange«), am besten dem auf einen Klick reduzierten Rechteerwerb, erhoffen sich die Briten einen BIP-Zuwachs von zwei Milliarden Pfund. Insgesamt soll die anvisierten IP-Reformen zu einer Steigerung des BIP um knapp acht Milliarden Pfund führen. Die Rechtsdurchsetzung müsse, so Hargreaves, flankiert sein von Aufklärungsarbeit und der Schaffung eines legalen digitalen Marktes. Dementsprechend rückt die britische Regierung nun von den noch unter Gordon Brown geplanten Internetsperren ab. Copyright-Beschränkungen, bisher vergleichsweise schwach ausgeprägt, sollen nun innerhalb des EU-Rechtsrahmens eingeführt werden. Das bedeutet konkret z.B. die Einführung einer Privatkopie-Regelung. Darüber hinaus ist eine technologieneutrale Schrankenregelung geplant.

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4353:

https://www.urheberrecht.org/news/4353/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.