Institut für Urheber- und Medienrecht

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28.03.2003; 11:27 Uhr
Offenbar weiter Streit über EU-Softwarepatente
Trotz Kompromisspapier im Parlament noch "viel Diskussionsbedarf"

Offenbar sind die Meinungsverschiedenheiten in der Europäischen Union (EU) über die umstrittenen Softwarepatente immer noch nicht ausgeräumt. Der Branchendienst "heise online" zitiert die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt am 27.3.2003 mit den Worten, auch nach der letzten Sitzung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments (Parlaments) zum Entwurf der Europäischen Kommission (Kommission) zur sogenannten Softwarepatentierungs-Richtlinie bestehe "noch viel Diskussionsbedarf". Die Abgeordneten seien weder mit dem Richtlinienentwurf der Kommission noch mit den Änderungsvorschlägen des Europäischen Rats (Rat) zufrieden. Auch der Kompromissvorschlag der Berichterstatterin des Rechtsausschusses zu der Frage, der Abgeordneten Arlene McCarthy, sei nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen. Nach Auffassung von Gebhardt ist angesichts der nach wie vor bestehenden Meinungsverschiedenheiten nicht ausgeschlossen, dass der vorgesehene Zeitplan für die Verabschiedung der Softwarepatentierungs-Richtlinie nicht mehr eingehalten werden kann. Ursprünglich sollte der Rechtsausschuss Ende April und das Parlament Mitte Mai 2003 über den Richtlinienentwurf abstimmen. Wegen mehrerer bereits jetzt angekündigter Änderungsvorschläge könnte sich das Verfahren allerdings verzögern.

Die Kommission hat ihren Entwurf einer Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen Mitte Februar 2003 vorgelegt. Nach dem Entwurf sollen Computerprogramme als solche auch in Zukunft nicht patentiert werden können. Software soll stattdessen grundsätzlich weiterhin durch das Urheberrecht geschützt werden. Erfindungen, die durch die Ausführung von Software auf einem Computer oder einer vergleichbaren Vorrichtung implementiert werden, sollen allerdings patentiert werden können, wenn sie "einen Beitrag auf einem Gebiet der Technik leisten, der für einen Fachmann nicht nahe liegend ist". Der Entwurf unterscheidet sich durch diese Bedingung wesentlich von der Rechtslage in den USA, wo Computerprogramme ohne Weiteres patentiert werden können. Nachdem trotzdem Kritik an dem Kommissionsentwurf laut geworden war, hat sich der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten beim Rat der Europäischen Union (Rat) Ende 2002 dafür ausgesprochen, in der Richtlinie klarzustellen, dass eine Patentierung von mathematischen oder Geschäftsmethoden nicht möglich sein soll. Durch Streichung einer missverständlichen Vorschrift des Kommissionsentwurfs soll außerdem sichergestellt werden, dass für Computerprogramme als solche tatsächlich keine Patente erteilt werden. Der Rat hat zu diesem Bericht weitgehend sein Einvernehmen durchblicken lassen. Die Gefahr einer Patentierung von Geschäftsmethoden und eines Patentschutzes für Computerprogramme als solche waren die Hauptkritikpunkte an dem bisherigen Richtlinienentwurf.

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