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25.04.2002; 15:25 Uhr
Bertelsmann-Buchclub verärgert durch Erstveröffentlichung Buchhandel
Grishams "Farm" zunächst nur für Clubmitglieder - Nach Entwurf für Preisbindungsgesetz zulässig

Das Verhalten des Bertelsmann Buchclubs sorgt zur Zeit für Verärgerung im deutschen Buchhandel. Der Club bietet seinen Mitgliedern seit kurzem exklusiv den neuen Roman "Die Farm" des US-amerikanischen Erfolgsautors John Grisham zum Kauf an. Im gewöhnlichen Buchhandel wird der Titel erst im August und außerdem zu einem deutlich höheren Preis erscheinen. Das Verhalten des Buchclubs hat im Sortimentsbuchhandel für einige Aufregung gesorgt. Deutschlands größte Buchhändlerkette Thalia hat als Reaktion einen Verkaufsboykott des Buches angekündigt. Der Buchhändler Hugendubel, mit 28 Filialen die Nummer zwei der Branche, will den Titel zwar anbieten, ihn aber nicht wie üblich bewerben. Die Verlagsgruppe Ullstein Heyne List, die dem Buchclub die Rechte zur Exklusivveröffentlichung verkauft hat, verteidigt sich mit dem Argument, die Verlagsrechts hätten ohne den Bertelsmann-Deal nicht refinanziert werden können.

Buchclubausgaben sind zwar in der Regel günstiger als im gewöhnlichen Buchhandel, erscheinen normalerweise aber erst ein halbes Jahr nach dem Verkaufsstart bei den Sortimentern. Der Bertelsmann Buchclub hat zwar schon in der Vergangenheit einzelne Titel exklusiv vorab veröffentlicht. Bisher handelte es sich dabei aber eher selten um Bücher so verkaufsträchtiger Autoren wie Grisham. Die heftigen Reaktionen des Handels auf den Vorstoß von Bertelsmann sind vermutlich auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Buchbranche zurückzuführen. Die Umsätze der Buchgemeinschaften stagnieren. Im Sortimentsbuchhandel, mit einem Marktanteil von etwa 60 Prozent nach wie vor der beherrschende Vertriebsweg, sieht die Lage mit Umsatzzuwächsen um ein bis zwei Prozent nicht sehr viel besser aus.

Nach dem Gesetzentwurf zur Buchpreisbindung, den die Bundesregierung vor kurzem vorgelegt hat, sind unterschiedliche Preise für Buchclub- und Buchhandelsausgaben grundsätzlich zulässig. Eine besondere Ausstattung oder die Einhaltung eines Zeitabstands ist für Buchclubausgaben nach § 5 Absatz 5 des Gesetzentwurfs nicht zwingend vorgeschrieben. Vertreter der Buchclubs haben im Gesetzgebungsverfahren mittlerweile aber Kompromissbereitschaft angedeutet. Der Chef des Bertelsmann Buchclubs, Wulf Böttger, erklärte am 24.4.2002 in Bielefeld, das Unternehmen werde sich im Jahr höchstens ein bis zwei "Premieretitel" von Bestsellerautoren leisten. "Grundsätzlich entscheiden die Verlage über die Lizenzen und nicht wir", meinte Böttger.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Buchpreisbindung, den das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD), erarbeitet hat, soll die in Deutschland bisher privatrechtlich geregelte Buchpreisbindung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bislang regeln in Deutschland Verträge zwischen Verlegern und Buchhändlern, die sogenannten Sammelreverse, das Recht der Verleger, verbindlich den Ladenpreis für ihre Bücher festzulegen. Die Europäische Kommission hält diese Handhabung aber für unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter drängen deshalb schon seit längerem auf ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers. In Österreich und Italien sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten. Unter Druck gerät die Bundesregierung inzwischen auch durch das Europäische Parlament. Dessen Rechtsausschuss hat die Europäische Kommission am 19.2.2002 aufgefordert, eine Vorschlag für eine Richtlinie zur Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vorzulegen.

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