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17.05.2002; 09:58 Uhr
Europäisches Parlament erneuert Forderung nach Richtlinie zur Buchpreisbindung
Kommission soll bis Ende 2002 Vorschlag vorlegen - Detaillierte Regelungen geplant

Das Europäische Parlament drängt weiter auf den Erlass einer Richtlinie zur Preisbindung bei Verlagserzeugnissen. Die Abgeordneten forderten die Europäische Kommission am 16.5.2002 auf, noch bis Ende des Jahres einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Über das Vorhaben soll im Mitentscheidungsverfahren entschieden werden. Das Parlament folgte damit einer Forderung seines Rechtsausschusses, der bereits Mitte Februar 2002 einen entsprechenden Vorschlag gemacht hatte. Die Abgeordneten befürchten, dass rein nationale Regelungen zur Buchpreisbindung den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt bedrohen könnten. Der erneute Vorstoß aus Brüssel stellt Pläne der Bundesregierung in Frage, die in Deutschland bisher privatrechtlich geregelte Buchpreisbindung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) Ende Februar 2002 vorgelegt. Er soll nach dem Willen der rot-grünen Regierungskoalition noch in dieser Legislaturperiode verabschiedete werden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) hatte den Entwurf begrüßt.

Nach den Vorstellungen des Europäischen Parlaments soll die geplante Richtlinie den Mitgliedsstaaten nicht nur eine Preisbindung erlauben, sondern auch detaillierte Vorgaben für deren Ausgestaltung machen. Die nationalen Parlamente sollen danach die Wahl haben, ob Verlegern erlaubt wird, einen Verkaufspreis festzulegen, oder ob sie dazu sogar gesetzlich verpflichtet werden. Geht es nach den Europaabgeordneten, sollen für bestimmte Gruppen außerdem Ausnahmen von der Preisbindung erlaubt werden können, beispielsweise für Büchereien, Buchgeschäfte, Schulen, Studenten und Abonnenten von Verlagserzeugnissen. Die Mitgliedsstaaten sollen dabei auch die Möglichkeit erhalten, den Umfang etwaiger Nachlässe gesetzlich festzulegen. Nach dem Willen der Brüsseler Abgeordneten sollen in bestimmten Fällen auch grenzüberschreitende Geschäfte der Preisbindung unterworfen werden, wenn sie die Umgehung der festen Buchpreise bezwecken. Eine solche Umgehungsabsicht soll beispielsweise angenommen werden, wenn Bücher in einen Mitgliedsstaat eingeführt und anschließend von derselben Person in einen anderen Mitgliedsstaat ausgeführt werden, in dem Buchpreisbindung besteht.

In der Vergangenheit regelten in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) Verträge zwischen Verlegern und Buchhändlern, die sogenannten Sammelreverse, das Recht der Verleger, verbindlich den Ladenpreis für ihre Bücher festzulegen. Eine entsprechende Übung bestand beispielsweise in Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien und Österreich. Die Europäische Kommission hielt diese Handhabung aber für unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter drängten deshalb auf ein Tätigwerden der nationalen Gesetzgeber. In Frankreich, Italien und Österreich wurden daraufhin entsprechende Gesetze erlassen. Ihre Vereinbarkeit mit europäischem Recht haben die EU-Gerichte bereits mehrmals grundsätzlich bestätigt. Die Bundesregierung hat sich bei ihrem Gesetzentwurf eng an den Regelungen des französischen Rechts ausgerichtet.

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