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26.08.2020; 16:43 Uhr
Tageszeitung unterliegt Frontmann einer Rechtsrock-Band
OLG Hamm zu Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Zeitungsbericht

Teile eines Zeitungsartikels, welche den Frontmann einer Rechtsrock-Band in die Nähe der mittlerweile verbotenen Vereinigung Combat 18 rücken, sind laut OLG Hamm rechtswidrig. Diese Entscheidung gab das Gericht gestern in einer Pressemitteilung bekannt (4 U 54/20).

Im Juni 2019 erschien im Lokalteil einer überregionalen Zeitung ein Artikel, wonach der klagende Frontmann der Band Oidoxie seit 2003 zum Führungskader der wegen ihrer Nähe zum Nationalsozialismus verbotenen Vereinigung Combat 18 gehört haben soll. Der Kläger, welcher selbst zugibt, der rechtsextremen Szene nahezustehen und den Schriftzug "Combat 18" auf der Brust tätowiert hat, wendete sich bereits erstinstanzlich erfolgreich gegen diese Berichterstattung vor dem LG Dortmund (4 O 348/19). Laut LG sei es der Beklagten nicht gelungen, die Behauptungen aus dem streitgegenständlichen Artikel zu beweisen.

Diese Entscheidung bestätigte nun das OLG Hamm und befand somit die einzelnen Teile des Berichts als persönlichkeitsrechtsverletzend. Einzelheiten der Begründung würden aus dem noch abzusetzenden Urteil ergeben. Das Urteil ist laut Pressemitteilung rechtskräftig.

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