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08.09.2020; 17:57 Uhr
Presserat sieht keinen Verstoß gegen Pressekodex
Beschwerden gegen taz-Polizeikolumne zurückgewiesen

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen eine Kolumne in der taz mit dem Titel "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" zurückgewiesen. Das gab der Verein heute in einer Pressemitteilung bekannt.

In der Kolumne vom Juni 2020 hatte sich die Journalistin Hengameh Yaghoobifarah satirisch mit den Konsequenzen auseinandergesetzt, welche die Abschaffung der Polizei nach sich ziehen würde. Als alternativen Arbeitsplatz für die dann arbeitslosen Polizisten schlug sie die Mülldeponie vor.

Der Deutsche Presserat führte hierzu aus, dass es sich die Polizei als Teil der Exekutiven grundsätzlich gefallen lassen müsse, von der Presse scharf kritisiert zu werden. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Polizisten nach Ziffer 1 des Pressekodex habe die überwiegende Mehrheit des Beschwerdeausschusses nicht feststellen können, da sich die Kritik nicht auf Einzelpersonen bezogen habe, sondern auf die ganze Berufsgruppe. Man könne hinsichtlich der Wortwahl zwar über Geschmacksfragen diskutieren, so der Deutsche Presserat, jedoch bestünde kein Raum für eine ethische Bewertung der Kolumne. Der Artikel könne unterschiedlich interpretiert werden und unterfalle noch der Meinungsfreiheit.

Laut Pressemitteilung seien gegen die Kolumne 382 Beschwerden beim Deutschen Presserat eingegangen. Zwischenzeitlich hatte auch Bundesinnenminister Horst Seehofer wegen der Kolumne die Erstattung einer Anzeige erwogen, sah in der Folge jedoch davon ab.

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[IUM/th]

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