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03.04.2009; 13:26 Uhr
Bundesrat billigt Entfall der Nebenklageberechtigung bei Urheberrechtsverletzungen
Stellungnahme zum Regierungsentwurf des 2. Opferrechtsrahmensgesetzes

In seiner Sitzung am 3. April 2009 hat der Bundesrat Stellung zum Entwurf der Bundesregierung für ein »2. Opferrechtsrahmengesetz« genommen, das unter anderem Änderungen der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere bei der Berechtigung zur Nebenklage, vorsieht. Während der Bundesrat auf Empfehlung des Rechts- und des Innenausschusses hin weitere Änderungen der Nebenklageberechtigung vorschlägt, folgt man dem Vorhaben der Bundesregierung, die Berechtigung der Nebenklage im Strafverfahren für die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten gem. § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO entfallen zu lassen. Begründet wird diese Maßnahme im Gesetzentwurf mit der mittlerweile überholten Verbindung der Nebenklage mit dem Privatklageverfahren, die auf Kritik gestoßen war. So stellen Urheberrechtsverstöße und Verletzungen gewerblicher Schutzrechte weder schwerwiegende Aggressionsdelikte dar noch werde der Rechtsinhaber als Opfer in seinen höchstpersönlichen Rechten verletzt, so dass eine Berechtigung zur Nebenklage nicht geboten sei.

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