mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.04.2012; 09:53 Uhr
CSU-Politiker will das Internet verfassungsrechtlich schützen
»Mehr staatliches Engagement bei Google und Facebook«

Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, hat der CSU-Politiker Manfred Weber, Vorsitzender der CSU-Zukunftskommission, vorgeschlagen, die Freiheit des Internets in der Bayerischen Verfassung zu verankern. So würde dem Internet »eine hohe gesellschaftliche Relevanz« zuerkannt werden, erklärte Weber und machte gleichzeitig deutlich, dass es sich bei diesem Denkansatz um seine persönliche Meinung handele, die er aber bereits »positiv« auch mit Parteichef Horst Seehofer diskutiert habe. Gegenüber »Golem« erklärte er: »Das Internet hat für unsere Lebensrealität eine so große Bedeutung, dass es einen Gedanken wert ist, bestimmten Grundsätzen Verfassungsrang zu geben.« Dazu gehöre beispielsweise der freie Zugang zum Internet oder der Schutz der Privatsphäre. 

Weber kritisiert gleichzeitig einige Positionen der Piratenpartei. »Wer Transparenz im Netz fordert, kann nicht anonym debattieren«, so Weber laut »Heise Online«. Man müsse sich inhaltlich mit der Piratenpartei auseinandersetzen und diese inhaltlich stellen. »Je stärker die ›Piraten‹ in Verantwortung kommen, desto stärker werden sie eine ganz normale Partei werden.«

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4582:

https://www.urheberrecht.org/news/4582/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.