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25.02.2013; 12:38 Uhr
Leistungsschutzrecht: Kauder bemängelt Versäumnisse des Rechtsausschusses zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit
Rechtsausschussvorsitzender will dem Bundespräsidenten empfehlen, das Gesetz nicht zu unterschreiben

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, Siegfried Kauder (CDU), der bereits im Oktober 2012 auf einer Veranstaltung des Verbandes eco die Pläne der Koalition zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger als Taschenspielertrick und Mogelpackung bezeichnet hatte, hat nun auf einer Pressekonferenz gravierende Mängel an der Anhörung der geplanten Neuregelung vor dem Rechtsausschuss aufgezeigt. Wie »Netzpolitik.org« berichtet, schilderte er gemeinsam mit Rechtsanwalt Till Kreutzer den anwesenden Pressevertretern die Versäumnisse, die seiner Ansicht nach am 30. Januar 2013 gemacht worden seien. So sei bereits die Auswahl der teilhabenden Sachverständigen (vgl. Meldung vom 16. Januar 2013) einzig nach ihrer Haltung zum Gesetzesentwurf erfolgt. Statt unabhängiger Sachgutachten seien Parteivorträge gehalten worden. Wie auch bereits der Internetverband eco kritisierte (vgl. Meldung vom 22. Februar 2013) wies Kauder dararf hin, dass im Rechtsausschuss keine Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs erörtert worden seien. Insbesondere sei kein Nachweis eines Marktversagens erbracht worden, das ein staatliches Eingreifen erfordere. Es sei nicht Aufgabe des Staates, in den Wettbewerb von Firmen um unterschiedlich große Stücke des Kuchens einzugreifen.

Till Kreutzer hob weiter das Problem der Vereinbarkeit des Gesetzes mit einigen Grundrechten hervor. Die Ausführungen deckten sich laut »Netzpolitik.org« mit denen des Gutachtens zu verfassungsrechtlichen Fragen des Leistungsschutzrechts von eco und Google (vgl. Meldung vom 22. Februar 2013).

Kauder kündigte an, eine neue Expertenanhörung zu Verfassungsfragen einzuberufen. Außerdem wolle er im Falle einer Abstimmung mit »nein« stimmen sowie eine persönliche Erklärung abgeben, in der die grundrechtlichen Probleme des Leistungsschutzrechts aufgeführt würden. Wie »Netzpolitik.org« Kauder zitiert, wolle er dem Bundespräsidenten empfehlen, das Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht zu unterzeichnen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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