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03.05.2007; 09:21 Uhr
Buchpreisbindung in der Schweiz vorerst gefallen
Regierung lehnt Ausnahmeregelung für Sammelrevers ab - Buchhändler hoffen auf gesetzliche Regelung

Die Regierung der Schweiz, der Bundesrat, hat eine Ausnahmeregelung abgelehnt, mit der der in der deutschsprachigen Schweiz die Grundlage für eine Buchpreisbindung bildende Sammelrevers weiter hätte angewandt werden können. Ein entsprechendes Ausnahmegesuch hatten zuvor der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gestellt, nachdem das Schweizerische Bundesgericht (BGer) einen Entscheid der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) für rechtmäßig erklärt hatte. Die Weko hatte darin den Sammelrevers als mit dem Schweizer Wettbewerbsrecht für unvereinbar erklärt (siehe hierzu Meldung vom 5.3.2007). Der SBVV zeigte sich von der Entscheidung des Bundesrats enttäuscht: »Er räumt in einer neoliberalen Grundhaltung den kulturellen Funktionen des Buchmarkts in der Schweiz kein Gewicht ein«. Der Börsenverein sprach von einem kulturpolitisch falschen Signal. Ihrer Meinung nach führe die Buchpreisbindung zu einer Verbreiterung des Produktesegmentes und zu einer Erhöhung der Verkaufsstellenzahl.

Beide Verbände hoffen nun auf das Gesetzesvorhaben des Schweizer Parlaments, das derzeit an einer gesetzlichen Regelung der Buchpreise in der Schweiz arbeitet. Die Frage sei aber laut dem Vorsteher des Börsenvereins, Gottfried Honnefelder, ob sich nicht bereits kurzfristig im gewachsenen buchhändlerischen Austausch zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz die Marktbedingungen für deutschsprachige Bücher zum Nachteil entwickelten. Zugleich betonte er, dass die Schweizer Entscheidung keine unmittelbare Auswirkung auf das Fortbestehen der Buchpreisbindung in Deutschland und Österreich habe, auch bei Buchimporten aus der Schweiz nach Deutschland ändere sich nichts.

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