mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.09.2007; 12:55 Uhr
Vorerst kein Gesetz zur Buchpreisbindung in der Schweiz
Nationalrat will zunächst Auswirkungen des derzeit freien Buchmarkts evaluieren

Die Arbeiten an einer gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung in der Schweiz sind eingestellt. Dies beschloss laut der »Basler Zeitung« (BAZ) vom 4.9.2007 die im Nationalrat der Schweiz für den Gesetzentwurf federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit einer Stimme Mehrheit. Grund für diese Entscheidung sei, dass mit der Anfang Mai gefällten Entscheidung der Schweizer Regierung, die Buchpreisbindung nicht von einem Kartellverbot auszunehmen (siehe Meldung vom 3.5.2007), nun »die Situation ideal sei«, um die Vor- und Nachteile eines freien Buchmarktes gegenüber der bislang bestehenden Buchpreisbindung zu evaluieren. Die Bundesverwaltung will der WAK nun bis Ende Juli 2008 einen entsprechenden Bericht vorlegen.

Der Schweizer Buchrat zeigte sich enttäuscht von dieser Entscheidung. Damit verzögere sich nicht nur das kulturpolitisch wertvolle Anliegen der Buchpreisbindung, vielmehr werde auch die Branche und insbesondere der Wert des Buches als Kulturgut an sich weiter beschädigt. Zugleich erhofft sich der Buchrat aber eine Bestätigung seiner Position, dass die Preisbindung ein sehr effizientes Mittel ist, um dem Schweizer Konsumenten ein breites Sortiment an Büchern zu günstigen Durchschnittspreisen bereit zu stellen.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Der schweizerische Sammelrevers als unzulässige Wettbewerbsabrede, Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 6. Februar 2007, Az. 2A.430/2006, ZUM-RD 2007, 334-340 (Heft 6)
[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3137:

https://www.urheberrecht.org/news/3137/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.