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27.10.2006; 17:57 Uhr
BGH: Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig
Linkspolitiker erhält keine fiktive Lizenz - Fischer gewinnt und bekommt 200.000 EUR

Der Politiker Oskar Lafontaine (Linkspartei) hat keinen Zahlungsanspruch wegen unerlaubter Verwendung seines Bildnisses in einer Werbeanzeige von Sixt. Dies entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 26.10.2006 durch Urteil (Az. I ZR 182/04 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Lafontaine hatte sich gegen eine Werbeanzeige von Sixt gewandt, die - kurz nach seinem Rücktritt als damaliger SPD-Finanzminister - zur Darstellung des Bundeskabinetts Portraitaufnahmen von ihm und den übrigen Kabinettsmitgliedern verwendete. Das Bild des Klägers war durchgestrichen und mit dem Spruch kommentiert: »Sixt verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit«. Die Instanzgerichte sahen darin aufgrund dieser nicht gewollten Kommerzialisierung der Person des Klägers zu Werbezwecken eine Verletzung der vermögensrechtlichen Bestandteile seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sprachen ihm 100.000 EUR zu. Der BGH wies nun auf die Revision der Beklagten die Klage ab.

Die Mitglieder des I. Zivilsenats folgten dabei zwar nicht der Ansicht der Beklagten, dass keine fiktive Lizenzzahlung zu entrichten sei, weil der Kläger als Bundesfinanzminister wegen Art. 66 GG gehindert sei, ein Gewerbe auszuüben. Entscheidend sei, dass der Kläger über die Verwendung seines Bildnisses zu Werbezwecken zu entscheiden allein befugt sei. Jedoch trete das Persönlichkeitsrecht des Klägers im Rahmen einer Abwägung mit dem auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehenden Rechts auf freie Meinungsäußerung des Beklagten zurück: »Die Verwendung des Bildnisses erweckt nicht den Eindruck, der Abgebildete empfehle das beworbene Produkt«, der Werbewert des Klägers werde nicht auf die beworbene unternehmerische Leistung übertragen. Vielmehr sei die Werbung »Teil einer satirischen Auseinandersetzung der Beklagten mit dem Rücktritt des Klägers als einem aktuellen politischen Tagesereignis«. Zudem sei nur eine kontextneutrale Portraitaufnahme verwendet worden, in Größe und Anordnung gleich denen der anderen Kabinettsmitglieder. Wie »Spiegel online« am 27.10.2006 meldet, war Sixt zuvor bereit gewesen, 100.000 EUR zu zahlen, jedoch nicht an Lafontaine, sondern an eine Arbeitsloseninitiative, worauf der heutige Linkspolitiker aber nicht einging.

Demgegenüber hat das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) am 27.10.2006 den Axel Springer Verlag zur Zahlung einer fiktiven Lizenz in Höhe von 200.000 EUR an Joschka Fischer verurteilt. Wie »Spiegel online« berichtet, sahen die Hamburger Richter dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht durch die verfremdete Verwendung eines Bildnisses des Klägers zur Bewerbung eines neuen Zeitungsformats verletzt. Springer erwägt mit Blick auf das BGH-Urteil, nach Eingang der schriftlichen Begründung eventuell Rechtsmittel einzulegen. Dem sieht der Fischer-Anwalt, Christian Schertz, gelassen entgegen, da in diesem Falle seiner Ansicht nach kein satirischer, tagesaktueller Bezug in der Werbung vorliege, sondern lediglich der Imagewert ausgenutzt worden sei.

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