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12.12.2007; 11:59 Uhr
Brüssel: Italien verstößt gegen EU-Regeln für Fernsehwerbung
Keine effektive Einhaltung der quantitativen Werbebeschränkungen

Die Europäische Kommission sieht in Italien nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen für eine korrekte Umsetzung der mit der EU-Richtlinie »Fernsehen ohne Grenzen« vorgegebenen quantitativen Werbebeschränkungen. Darüber hinaus hält Brüssel die italienischen Strafvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften über die Fernsehwerbung für nicht ausreichend, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Verbraucher in Italien wirksam zu schützen. Daher hat die Kommission der italienischen Regierung ein förmliches Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Stellungnahme zukommen lassen. Dies ist der erste Schritt im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

Nicht beachtet würden einer unabhängigen Überprüfung zufolge vor allem nicht die zeitliche Begrenzung der Werbung auf 12 Minuten pro Stunde, der Mindestabstand von 20 Minuten zwischen zwei Werbeunterbrechungen und die Vorschriften für Werbeeinschübe in Spielfilmen. Ferner werde die in der Richtlinie für »Teleshopping-Fenster« vorgeschriebene Mindestdauer von 15 Minuten nicht eingehalten. Darüber hinaus würden nach italienischem Recht Teleshopping-Spots und Eigenwerbung der Sender für ihre Programme nicht unter die stündliche Werbebegrenzung fallen. Dies führe dazu, dass Sendungen wie z. B. Nachrichten in unzulässiger Weise unterbrochen würden und die Werbepausen zu lang seien, was gegen die EU-Vorschriften über die Begrenzung von Werbeeinschüben verstoße. Schließlich fänden grundlegende Werbevorschriften der EU-Richtlinie, z. B. in Bezug auf die Wahrung der Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, keine Anwendung auf die Eigenwerbung der italienischen Fernsehsender.

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