mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.04.2002; 21:35 Uhr
PDS wirft Axel-Springer-Verlag "Anzeigen-Boykott" vor
Beschwerde bei Werbe- und Presserat - Axel-Springer-Verlag: Vorwürfe "absurd"

Die PDS-Bundestagsfraktion wirft dem Axel-Springer-Verlag einen "Anzeigen-Boykott" vor. Die Fraktion teilt am 4.4.2002 in Berlin mit, man habe wegen des Verhaltens des Verlages Beschwerde beim Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft und beim Deutschen Presserat eingelegt. Fraktionssprecher Reiner Oschmann sprach in einer Pressemitteilung von einem "Skandal". Er beklagte, der Verlag versuche offenkundig, das Recht der PDS auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Der Axel-Springer-Verlag wies die Vorwürfe unterdessen als "absurd" zurück. Unternehmenssprecherin Edda Fels erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), der Verlag sei niemand eine Erklärung schuldig, warum er bestimmte Anzeigen abdrucke und andere nicht. Der Axel-Springer-Verlag habe bereits in der Vergangenheit den Abdruck von PDS-Anzeigen in einigen Fällen abgelehnt. Zum Teil habe man die Anzeigenaufträge aber auch angenommen.

Im Fall wollte die PDS-Bundestagsfraktion unter anderem auch in der München-Ausgabe der BILD eine Anzeige mit einem Veranstaltungshinweis veröffentlichen. Anlass ist ein sogenanntes "Pressefrühstück" am 11.5.2002 in der bayerischen Landeshauptstadt, auf dem eine von der Partei in Auftrag gegebene Studie der Universität Marburg vorgestellt werden soll. Die Studie beschäftigt sich mit dem Umgang der CDU/CSU mit dem "rechten Parteienrand". Nach Angaben der PDS-Bundestagsfraktion lehnte der Axel-Springer-Verlag, in dem die BILD erscheint, die Veröffentlichung der Anzeige ab. Das Unternehmen habe gegenüber einer von der PDS beauftragten Werbeagentur erklärt, der Verlag veröffentliche grundsätzlich keine PDS-Anzeigen. PDS-Sprecher Oschmann zeigte sich über dieses Verhalten empört. Der Verlag verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht habe erst im Dezember 2000 entschieden, dass der Schutzbereich der Pressefreiheit den gesamten Inhalt eines Presseorgans und damit auch Werbeanzeigen umfasse.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 600:

https://www.urheberrecht.org/news/600/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.