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03.07.2003; 19:40 Uhr
Vermittlungsausschuss einigt sich über Schutz vor Missbrauch der 0190er- und 0900er-Nummern
Kompetenzverteilung zwischen Regulierungsbehörde und Länderkontrolle wird klargestellt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich laut einer Pressemitteilung des Bundesrates vom 2. Juli 2003 am selben Tag auf ein Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er- und 0900er-Nummern. Nach der Verständigung sollen die Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und Zuteilungsbedingungen beschränkt werden. Dabei handele es sich um die einzige Änderung zum ursprünglich im Bundestag beschlossenen Entwurf. Nach dem Vermittlungsvorschlag kann die Regulierungsbehörde unter anderem Anordnungen und andere Maßnahmen nur »im Rahmen der Nummernverwaltung« treffen. Davon unberührt sollen die Rechte der Länder und die Befugnisse anderer Behörden bleiben. Weiter muss die Regulierungsbehörde nach der neuen Fassung des Gesetzes Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, den Staatsanwaltschaften oder den Verwaltungsbehörden der Länder mitteilen.

Der Bundesrat hatte am 20. Juni 2003 auf einen Antrag Bayerns hin beschlossen, den Vermittlungsausschuss einzuschalten. Grund für die Anrufung war die unklare Kompetenzverteilung zwischen Regulierungsbehörde und Länderkontrolle. Die Länderkammer befürchtete, die bisherige Fassung schaffe Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde, die sonst den Ordnungsbehörden der Länder zustehen.

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