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19.08.2003; 17:37 Uhr
Neue Maßnahmen der Regulierungsbehörde gegen Missbrauch von 0190er/0900er Servicenummern
Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) stellte am 15.8.2003 ein Maßnahmenbündel zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern vor, wie einer Pressemitteilung der Behörde vom 18.8.2003 zu entnehmen ist. Diese Maßnahmen stellen die Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern, das am 15.8.2003 in Kraft trat, dar. Die Reg TP erhielt durch dieses das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändernde Gesetz zahlreiche Befugnisse.

Für die Einwahlprogramme, die eine Datenverbindung über eine 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummer herstellen (so genannte Dialer), gelten folgende Mindestanforderungen: Die Programme müssen so gestaltet sein, dass sie als solche erkennbar und eindeutig bestimmten Angeboten zuordenbar sind. Überdies muss der Nutzer bei Bezug des Dialerprogramms, bei Installation und/oder Aktivierung desselben und bei der tatsächlichen Verbindungsherstellung explizit zustimmen. Die grafische Oberfläche der Programme muss eine Mindestgröße der Schrift, ein deutliches Abheben der Schrift vom Hintergrund und eine klare Erkennbarkeit des Zustimmungs-Buttons einhalten.

Für die Registrierung der Dialer verlangt die Reg TP die Eckdaten der Software, eine ladungsfähige Anschrift, die Gesellschaftsform des Anbieters und eine schriftliche Versicherung, dass die genannten Mindestanforderungen eingehalten werden.

Zu den Maßnahmen der Reg TP gehört ein Auskunftsanspruch des Nutzers über den Anbieter. Bei 0900er Nummern kann der Anbieter durch die Suchmaschine auf der Webseite der Reg TP »www.regtp.de« ausfindig gemacht werden. Bei den nur noch bis Ende 2005 nutzbaren 0190er Nummern muss ein schriftlicher Antrag (Formular der Reg TP) gestellt werden, der innerhalb von 10 Tagen zur gewünschten Auskunft über den Anbieter führen soll. In Zukunft dürfen Dialer nur mehr die Rufnummerngasse 09009 verwenden, damit die Sperrung des Dialers durch den Kunden möglich wird.

Das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern sieht außerdem eine Preisobergrenze von 2 Euro pro Minute bei einer maximalen Dauer von einer Stunde und eine Obergrenze von 30 Euro bei zeitunabhängigen Blocktarifen vor. Eine Überschreitung ist möglich, wenn in einem Legitimationsverfahren eine, vorher vergebene, vierstellige persönliche Identifikationsnummer (PIN) geprüft wird.

»Wir stellen uns insbesondere in den ersten Wochen auf eine Ansturm bei der Dialerregistrierung und den Auskunftsersuchen ein. Man kann genaue Zahlen nicht prognostizieren, aber wir sind gut vorbereitet.« erklärte der Präsident der Reg TP, Matthias Kurth.

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