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27.10.2003; 14:08 Uhr
Regulierungsbehörde entzieht rund 400.000 Dialern die Registrierung und ordnet Abschaltung entsprechender Rufnummern an
Dialer entsprechen nicht Mindestanforderungen des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat 400.000 Dialern eines großen Anbieters die Registrierung entzogen und die Abschaltung der entsprechenden Rufnummern unter Androhung eines Zwangsgeldes angeordnet. Hierbei handelt es sich um die erste Maßnahme gegen Dialer auf der Grundlage des am 15.8.2003 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummern. Als Dialer werden Internet-Einwahlprogramme bezeichnet, die eine Datenverbindung über eine 0190er/0900er Mehrwertdiensterufnummer herstellen.

Die Behörde wurde laut einer eigenen Pressemitteilung vom 27.10.2003 durch Hinweise von Verbrauchern auf den Anbieter aufmerksam. Nun wurde die Registrierung der Einwahlprogramme rückwirkend zum 15.9.2003, dem Tag der ursprünglichen Registrierung, zurückgenommen. »Wir wenden mit dieser Maßnahme erstmals die Untersagungsbefugnisse des Rufnummernmissbrauchs gesetzlich an und machen deutlich, dass wir nicht hinnehmen werden, dass mittels mangelhafter Einwahlprogramme die Belange von Kunden beeinträchtigt werden«, erklärte Reg TP-Präsident Matthias Kurth. Nach den Regelungen muss der Dialer bei der Regulierungsbehörde registriert sein und Minuten- und Einwahlpreise angeben. Weiter darf das Nutzungsentgelt höchstens zwei Euro pro Minute beziehungsweise 30 Euro pro Einwahl betragen. Überdies muss der Nutzer bei Bezug des Dialerprogramms, bei Installation und/oder Aktivierung desselben und bei der tatsächlichen Verbindungsherstellung explizit zustimmen. Die Regulierungsbehörde kann bei gesicherter Kenntnis einer missbräuchlichen Nutzung der Dialer unverzüglich ohne Einschaltung der Landesbehörden die Abschaltung der entsprechenden Nummern anordnen.

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