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22.02.2012; 14:53 Uhr
EU-Kommission will »ACTA« dem EuGH zur unabhängigen Überprüfung vorlegen
EuGH-Urteil soll zu offener und demokratischer Diskussion führen

EU-Handelskommissar Karel de Gucht kündigte in seiner heutigen Pressemitteilung an, der EuGH solle prüfen, »ob ACTA in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist«. De Gucht erklärte, die Kommission trage die Verantwortung dafür, dass den nationalen Parlamenten und der Öffentlichkeit umfassende und detaillierte Informationen zu dem Abkommen vorliegen. Es müssten nun »Fakten die Diskussion bestimmen, nicht Gerüchte«. De Gucht zeigte zwar Verständnis für die Sorge vieler Bürger um eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, der Informationsfreiheit, des Datenschutzrechts sowie des geistigen Eigentums. Die Vorlage des Abkommens sei daher aus seiner Sicht ein notweniger Schritt, um die bestehenden Unsicherheiten zu klären. Der EuGH könne die Gesetzmäßigkeit des Abkommens unabhängig prüfen. Dennoch verteigte de Gucht das Abkommen. »ACTA« enthalte keine, in der Europäischen Union noch nicht existierenden, neuen Regelungen. Das Abkommen solle lediglich die Durchsetzung des bestehenden Rechts vereinfachen. »ACTA will change nothing about how we use the internet and social websites today«. De Gucht geht davon aus, dass der Ratifizierungsprozess nun solange ausgesetzt werde, bis das Urteil des EuGH vorliege.

Als konstruktive Antwort auf »SOPA«, »PIPA« und »ACTA« wollen Onlineberichten zufolge Internetnutzer nun selbst ein globales Abkommen entwerfen, das ein freies Netz garantieren soll. Unter dem Arbeitstitel »Free Internet Act« (FIA) entstehe derzeit auf der Social-News-Plattform »Reddit« ein Entwurf eines eigenen Internetgesetzes, der demokratischer, umfassender und nutzerfreundlicher sein soll als die derzeit umstrittenen Vorschläge. Erklärtes Ziel von »FIA« sei es, »Wohlstand, Kreativität, Unternehmertum und Innovation zu fördern, indem es die Einschränkung von Freiheit sowie Zensur verhindert«. Der fertige Entwurf soll nach Abschluss der Bearbeitung der Öffentlichkeit vorgestellt und durch die Parlamente verabschiedet werden. 

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