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13.10.2011; 17:36 Uhr
U.S.-Senator: »ACTA« nicht mit U.S.-Verfassung vereinbar, wenn Kongress nicht abstimmt
Kein »sole executive agreement«

U.S.-Senator Ron Wyden stellt die Befugnis der Regierung, ein internationales Abkommen wie das »Anti-Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) ohne die Beteiligung und formelle Zustimmung des U.S.-Kongresses zu verhandeln und einzugehen, in Frage. Dies berichtet »Intellectual Property Watch«. In einem Brief an Präsident Obama vom 12. Oktober 2011 kritisiert Wyden die Behauptung des U.S. Trade Representative (USTR), »ACTA« sei ein »sole executive agreement«, das ohne die Einbeziehung der Legislative durchgeführt werden könne. Das  Büro des U.S.-Handelsvertreters ist als Teil der Exekutive unter anderem verantwortlich für die Entwicklung der U.S.-Handelspolitik und die Verhandlung von Handelsvereinbarungen.

Wyden unterscheidet zwischen dem Abschluss des multilateralen Abkommens einerseits und der Durchführung des einmal wirksam zustande gekommenen Abkommens andererseits. Er ist der Meinung, der Abschluss eines internationalen Abkommens durch die Exekutive sei - wenn überhaupt - nur in Angelegenheiten möglich, die keine Änderungen des U.S.-Rechtes mit sich brächten. Unabhängig davon, ob dies bei »ACTA« der Fall ist oder nicht, handele es sich dabei aber jedenfalls um Themen, die per Verfassung, nämlich Artikel I Abschnitt 8, dem Zuständigkeitsbereich der Legislative zugeordnet seien und daher die Prüfung und Zustimmung des Kongresses notwendig sei.

In einem Brief an Barack Obama macht Wyden seine Meinung deutlich: »Der Exekutive fehlt es an der verfassungsgemäßen Ermächtigung, bindende internationale Abkommen einzugehen, die unter der unbeschränkten Vollmacht des U.S.-Kongresses stehen«. Die Regelung in Artikel I der U.S.-Verfassung weise die Angelegenheiten »Regulierung des Außenhandels« sowie »Schutz des geistigen Eigentums« der Legislative und damit dem Kongress zu. »Und dennoch, durch »ACTA« und ohne Ihre [Präsident Obamas] ausdrückliche Klarstellung, scheint es, als würde sich die USTR diese Amtsgewalt unberechtigterweise anmaßen«.

Der USTR würde daher, so Wyden, im Falle der Ratifizierung von »ACTA« ohne die Zustimmung des Kongresses die verfassungsgemäße Zuständigkeit und Amtsgewalt des Kongresses umgehen. Dies würde eine bedeutende verfassungswidrige Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche der Exekutive auch auf den Abschluss internationaler Abkommen bedeuten.

Wyden weist in seinem Brief an Präsident Obama darauf hin, dass »ACTA« aufgrund internationalen (Gewohnheits-)Rechts für die Vereinigten Staaten bindend wäre und fordert den US Präsidenten auf, entweder eindeutig zu erklären, dass durch »ACTA« keinerlei internationale Verpflichtungen für die Vereinigten Staaten entstehen und »ACTA« aus diesem Grund »nicht verbindlich« ist oder dem Kongress und der Öffentlichkeit eine rechtliche Begründung dafür zu liefern, warum das Abkommen nicht vom Kongress zu prüfen ist. Bereits im vergangenen Jahr äußerte Wyden Bedenken, die fehlende Transparenz der »ACTA«-Verhandlungen betreffend: »The public has a right to know what its government is seeking in these trade agreements, especially as it relates to the Internet, and it’s time for the Obama Administration to tell them«.

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