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03.11.2011; 16:36 Uhr
Bundesjustizministerin will gegen missbräuchliche Abmahnungen und überzogene Kosten vorgehen
Reduzierung vor allem bei Bagatellverstößen im Wettbewerbs- und Urheberrecht

Das Bundesjustizministerium  hat einen Gesetzesentwurf zur Eindämmung überzogener Abmahnungen im Online-Handel und gegen Urheberrechtsverletzungen angekündigt. Durch das Gesetz soll der finanzielle Anreiz für überzogene Abmahnungen insbesondere bei Bagatellverstößen im Wettbewerbs- und Urheberrecht reduziert werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat dabei vor allem den Schutz von Kleinunternehmern und Existenzgründern im Auge, die durch »überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis« geraten.

Der Gesetzesentwurf soll unter anderem im Gebührenrecht ansetzen und die Gegenstands- und Streitwerte so anpassen, »dass die Abmahnkosten nicht mehr aus dem Ruder laufen können«. Ferner soll das aufgrund des fliegenden Gerichtsstands betriebene »forum shopping« bei der Gerichtswahl beendet werden. Außerdem soll der missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum systematischen Missbrauch von Abmahnungen durch Rechtsanwälte: »Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, drängen den eigentlichen Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund«. Hiergegen sein ein energisches Vorgehen notwendig.

 

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