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16.12.2009; 17:21 Uhr
Bundesregierung gibt Auskunft zum Stand des Anti-Piraterie-Abkommens und zur deutschen Verhandlungsposition
ACTA soll nationale Regelungen und Fortentwicklung des Urheberrechtsschutzes nicht berühren

Nachdem von offizieller Seite nur wenig über den Stand der Verhandlungen um das internationale Anti-Piraterie-Abkommen (»Anti-Counterfeiting Trade Agreement« - ACTA) bekannt geworden ist, hat sich die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage im Bundestag zu dem Abkommen geäußert.

Bislang habe es sechs Verhandlungsrunden gegeben, an denen neben der Europäischen Union und ihren 27 Mitgliedsstaaten auch Japan, Kanada, die Republik Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA teilgenommen hätten, bei der ersten Runde seien auch Vertreter Jordaniens und der Vereinigten Arabischen Emirate zugegen gewesen. Ein Abschluss des Abkommen sei für 2010 geplant.

Da die EU-Mitgliedsstaaten der Kommission und der Ratspräsidentschaft ein Verhandlungsmandat erteilt habe, nehme die Bundesregierung nur als Beobachter an den Verhandlungen teil. Über einen Sonderausschuss gem. Art. 207 Abs. 3 UAbs. 3 S. AEUV könne Deutschland, wie die übrigen Mitgliedsstaaten, Einfluss auf die Verhandlungsposition der Europäischen Union nehmen. Gleichzeitig weist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme auf die öffentliche Konsultation der beteiligten Kreise durch die EU hin, deren Ergebnisse ebenfalls die Grundlage der Verhandlungsposition bilden.

Auch mit Blick auf das Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon sieht die Bundesregierung beim »ACTA«-Abkommen weder verfassungsrechtliche Probleme noch habe sie die Pflichten zur Unterrichtung des Bundestages verletzt. Bei Abschluss dieses - trotz Bezugs auf Handelsaspekte - »gemischten« Abkommens müsse neben der Europäischen Union letztlich auch eine mitgliedsstaatliche Ratifizierung erfolgen.

Im Verhältnis zu anderen Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums (insb. »TRIPs«) stellt die Bundesregierung klar, dass diese ebenso wenig vom eigenständigen »ACTA«-Abkommen berührt werde, wie die Arbeit der WIPO oder der WTO. Des Weiteren sei es die Verhandlungsposition der Bundesregierung, dass die nationalen Regelungen sowie die Fortentwicklung des Urheberrechts und anderer Schutzrechte ebenfalls nicht durch das Anti-Piraterie-Abkommen berührt werden.

Zu Meldungen über konkrete inhaltliche Beschlüsse nimmt die Bundesregierung wegen der Geheimhaltung vorläufiger Ergebnisse in ihrer Antwort keine Stellung und verweist auch die veröffentlichten Informationen der EU-Kommission. Zu Berichten über eine geplante Ausweitung der Providerhaftung, wie »Three Strikes Out« etc. erfolgte kein Kommentar; gleichzeitig macht die Bundesregierung jedoch auch in diesem Punkt ihre Verhandlungsposition deutlich: Die durch die E-Commerce-Richtlinie der EU geregelte Haftung von Internetprovidern soll durch das »ACTA«-Abkommen nicht angetastet und keine Internetsperren eingeführt werden, weil es aus Sicht der Bundesregierung der falsche Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsvertößen sei.

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