mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.01.2010; 12:42 Uhr
Siebte ACTA-Runde beendet
Nächste Verhandlungsrunde im April

Am 29. Januar 2010 wurde in Mexiko die siebte Verhandlungsrunde zum »Anti-Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) beendet, an der Australien, Kanada, die EU - vertreten durch die Kommission -, die spanische EU-Ratspräsidentschaft, EU-Mitgliedstaaten, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA teilnahmen. In einer gemeinsamen Erklärung, die auf der Homepage der Kanadischen Regierung einsehbar ist, unterstrichen die Verhandlungspartner die Wichtigkeit von »ACTA« als Abkommen, das für verbesserte Rahmenbedingungen im globalen Kampf gegen die Verletzung geistigen Eigentums sorgen soll. Weiter bestärkten die Teilnehmer die Absicht, ihre Verhandlungen transparenter zu gestalten. Wegen der Geheimhaltung der bisherigen vorläufigen Ergebnisse steht das »ACTA«-Abkommen in der Kritik. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) beanstandet, dass die Verhandlungen zum »ACTA«-Abkommen in einem »ausgewählten Kreis, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Entwicklungsländer« stattfinden. Sowohl die Verbraucher in den Industrienationen als auch in den Entwicklungsländern seien von den anvisierten Regelungen des geistigen Eigentums betroffen und müssten sich daher über den Entscheidungsprozess informieren können. Die Bundesregierung nahm Ende letzten Jahres im Rahmen einer Kleinen Anfrage im Bundestag zu dem Abkommen Stellung (vgl. Meldung vom 16. Dezember 2009).

Die nächste Verhandlung findet im April 2010 in Neuseeland statt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3852:

https://www.urheberrecht.org/news/3852/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.