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20.05.2010; 19:45 Uhr
Erbe des Stuttgarter Hauptbahnhof-Architekten unterliegt in Rechtsstreit gegen Deutsche Bahn
LG Stuttgart: Abrisspläne der Seitenflügel rechtmäßig

Im Rechtsstreit wegen der Abrisspläne des Stuttgarter Hauptbahnhofes hat das Landgericht Stuttgart (Az. 17 O 42/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) die Eigentümerinteressen der Deutsche Bahn AG (DB) im Rahmen einer Abwägung mit dem Erhaltungsinteresse des Urhebers als höher bewertet. Architekt des Stuttgarter Hauptbahnhofes von 1928 war Paul Bonatz, der 1956 verstarb. Sein Enkel, der Stuttgarter Architekt Peter Dübbers, klagte gegen die DB, die im Rahmen des Projektes »Stuttgart 21« den jetzigen Kopfbahnhof zu einem Durchgangsbahnhof umbauen und dafür die beiden Seitenflügel sowie die Freitreppe in der Schalterhalle des Gebäudes abreißen will.

Der Bonatz-Erbe beklagte, dass der Bahnhof ohne die beiden Seitenflügel keine Baukunst mehr sei. Das Gericht bestätigte zwar, dass der Gesamteindruck des Bauwerkes durch die geplanten Abrissmaßnahmen erheblich verändert werde, sah in dem Abriss jedoch die notwendige Konsequenz des Funktionsumbaus des denkmalgeschützten Gebäudes. Die Richter bewerteten im Rahmen einer Abwägung die Eigentümerinteressen der DB an der Modernisierung des Bahnhofes höher, als das Erhaltungsinteresse des Urhebers. Zudem falle nach Ablauf von drei Vierteln der urheberrechtlichen Schutzdauer das Urheberpersönlichkeitsinteresse des Architekten nicht mehr so stark ins Gewicht.

 

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