mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.11.2011; 15:03 Uhr
YouTube muss trotz eindeutigem Verstoß eines Nutzers gegen das Urheberrecht keine Daten herausgeben
Keine Auskunftserteilung mangels »gewerblichen Ausmaßes«

Das OLG München bestätigte am Donnerstag den Beschluss des LG München I und versagte mit seiner Entscheidung (Beschluss vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt) dem Constantin Filmverleih den Anspruch auf Auskunftserteilung, den dieser im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen »YouTube« geltend gemacht hatte. Wie »SZ Online« berichtet, wollte Constantin umfassende Auskunft über einen Nutzer erlangen, der nach Erklärung des Anwalts von Constantin »über die Hälfte« des von dem Verleih vertriebenen Filmes »Werner Eiskalt« auf »YouTube« eingestellt hatte.

Der Nutzer hatte die insgesamt sechs Sequenzen des Films vermutlich im Kinosaal abgefilmt. Die Ausschnitte wurden bereits im Sommer nach Aufforderung von Constantin von der Internetplattform entfernt. Das OLG München hat zwar einen eindeutigen Urheberrechtsverstoß bejaht, lehnte jedoch das für den Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG erforderliche »gewerbliche Ausmaß« der Rechtsverletzung ab. Der Vorsitzende Richter erklärte, der diesbezügliche Vortrag von Constantin sei »spekulativ«. Für eine Gewinnerzielungsabsicht lägen keine Anhaltspunkte vor.

Da es kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren gibt, erwägt Constantin Medienberichten zu Folge die Frage nun im Hauptsacheverfahren überprüfen lassen.

Dokumente:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4424:

https://www.urheberrecht.org/news/4424/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.