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03.12.2008; 18:45 Uhr
Bund und Länder erzielen Kompromiss im Streit um BKA-Gesetz
Nachbesserungen bei Online-Durchsuchung, aber weiterhin Einschränkungen für Berufsgeheimnisträger

Im Vorfeld der Beratungen im Vermittlungsausschuss haben sich CDU/CSU und SPD in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits auf Änderungen des umstrittenen BKA-Gesetzes geeinigt, wie »tagesschau.de« mit Verweis auf die Auskunft des Geschäftsführers der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, berichtet. So sollen die im Gesetz vorgesehenen Online-Durchsuchungen ausnahmslos einer richterlichen Anordnung bedürfen. Im ursprünglich vom Bundestag beschlossenen und am vergangenen Freitag vom Bundesrat abgelehnten Gesetzentwurf (vgl. Meldung vom 28. Oktober 2008) war für Eilfälle eine Genehmigung durch den BKA-Präsidenten vorgesehen. Auf diese Ausnahme soll künftig verzichtet werden. Auch die Entscheidung, ob das durch Online-Durchsuchungen erlangte Material zum Kernbereich der privaten Lebensführung gehört und damit nicht verwertet werden darf, soll nach dem erarbeiteten Kompromiss ebenfalls dem Richter obliegen.

Ein weiterer Änderungspunkt betrifft die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes im Verhältnis zur Polizei der Länder. Das BKA soll künftig nur zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus präventiv tätig werden dürfen.

Nicht nachgebessert wurde das Gesetz jedoch bei den umstrittenen Bestimmungen über Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts bestimmter Berufsgeheimnisträger. So soll weiterhin nur Geistlichen, Strafverteidiger und Parlamentariern, nicht jedoch weiteren Berufsgruppen wie etwa Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten ein unbeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zustehen. Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) bezeichnete die Nachbesserungen in einer Pressemitteilung vom 3. Dezember 2008 als »faulen Kompromiss«, bei dem weiterhin der Informantenschutz und damit die gesamte journalistische Arbeit gefährdet werde, so der Bundesvorsitzende des DJV, Michael Konken.

Auch die FDP hält der Aussage des früheren Innenministers Gerhart Baum zufolge an ihrem Vorhaben fest, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. Der nun verabredete Kompromiss ändere auch nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Die Linke, Wolfgang Neskovic nichts daran, dass das Gesetz rechtsstaatlich völlig unzureichend sei.

Der von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss soll sich nun mit den geplanten Änderungen des Gesetzentwurfs beschäftigen bevor Bundestag und Bundesrat erneut über das BKA-Gesetz entscheiden. Der Bundesrat könnte dem abgeänderten Vorhaben bereits in seiner Sitzung am 18. Dezember 2008 zustimmen und damit ein Inkrafttreten des neuen BKA-Gesetzes zum 1. Januar 2009 ermöglichen.

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