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19.01.2006; 17:25 Uhr
Neumann gegen Bagatellklausel für illegale Tauschbörsennutzer
Kulturstaatsminister zugleich für grundsätzliche Zulässigkeit der Privatkopie

Auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Phonoverbände am 18.1.2006 sprach sich der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Bernd Neumann, dafür aus, effektive Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Urhebern sicherzustellen. In seiner Rede ging der Kulturstaatsminister in diesem Zusammenhang insbesondere auf die digitale Kopie und der damit verbundenen Möglichkeit illegaler Vervielfältigung und Verbreitung ein. Er sprach sich dezidiert gegen die Einführung einer Bagatellklausel aus und meldete in Richtung Bundesjustizministerium Korrekturbedarf an. Diese Klausel ist derzeit in der überarbeiteten Fassung des Referentenentwurfs zum »Zweiten Korb« des Urheberrechtsgesetzes vorgesehen und sieht vor, dass von einer strafrechtlichen Verfolgung solcher Urheberrechtsverletzer abgesehen werden soll, wenn illegale Vervielfältigungen lediglich zu privaten Zwecken und nicht »im großen Stil« voregenommen werden.

Gleichwohl will Neumann damit nicht an der grundsätzlichen Zulässigkeit der Privatkopie rütteln und warnt vor einem übertriebenen Einsatz von Kopierschutztechniken. Jedoch solle dies nicht durch legislative Maßnahmen gesteuert werden, vielmehr plädierte der Kulturbeauftragte der Bundesregierung für den Einsatz von »intelligenten Systemen der digitalen Rechteverwaltung«. Seine volle Zustimmung hingegen findet die im Zuge der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie angekündigte Einführung eines Auskunftsanspruchs zugunsten der Inhaber geistiger Eigentumsrechte, wodurch diese in Zukunft auf zivilrechtlichem Wege von Internet-Serviceprovidern Kenntnis von der Identität urheberrechtlicher Rechtsverletzer verlangen können.

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