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15.03.2007; 15:29 Uhr
Brüssel und Berlin wollen Verbraucherkompetenz in digitaler Welt stärken
Mehr Rechte für Verbraucher beim Einsatz von DRM-Systemen und Forderung nach Bagatellklausel

Für mehr Sicherheit im Netz und gleichberechtigten Zugang für jedermann sprach sich der Bundesverbraucherminister Horst Seehofer CSU) aus. Im Rahmen einer Konferenz anlässlich des Weltverbrauchertages am 15.3.2007 dürften nach Ansicht des Ministers über die vielen Vorteilen der digitalen Welt nicht die Probleme vergessen werden. Um den »digitalen Graben« zwischen Verbraucher und Produzenten der Angebote zu überwinden und eine gleiche Augenhöhe unter den Beteiligten herzustellen, präsentierte Seehofer seine Charta »Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt«. Neben Punkten wie Benutzerfreundlichkeit, Förderung der Kompetenz im Umgang mit digitalen Angebboten, Beachtung eines effektiven Jugendschutzes und Abbau von Bürokratiehürden bei der Kontrolle von Kommunikationsdiensten stehen die Punkte des Datenschutzes, des Schutzes vor Internetkriminalität und des freien Zugangs zu digitalen Medien und Informationen auf der Agenda.

Hinter dem letzten Punkt stehen Überlegungen, die Fragen des Umgangs mit »Digital-Rights-Management«(DRM)-Systemen betreffen. Durch deren Verwendung würden, so das Papier des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BELV), »Nutzungsmöglichkeiten digitaler Inhalte ... oft begrenzt«, weswegen im Interesse beider Vertragsseiten, der Anbieter und der Nutzer, letzteren »beim Einsatz von DRM-Systemen eine angemessene Flexibilität im Umgang mit legal erworbenen Inhalten zugestanden werden« müsse. So sei die Integrität des privaten Eigentums hinsichtlich der Daten zu wahren, die Funktion von Hard- und Software nicht zu beeinträchtigen, die Wahrnehmung von gesetzlichen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten sowie die Erstellung von Nutzerprofilen zu verhindern. Außerdem fordert die Charta die Wiedereinführung der am 22.3.2006 aus dem »Zweiten Korb« gestrichenen Bagatellklausel: »Eine Strafverfolgung nicht kommerziell begründeter Urheberrechtsverletzungen über das unverzichtbare Maß hinaus sollte vermieden werden«.

In diesem Bestreben unterstützte die europäische Kommissarin für Verbraucherfragen, Meglena Kuneva den Bundesverbraucherminister. So habe die Kommission am 13.3.2007 eine Strategie verabschiedet und darin Prioritäten gesetzt für eine bessere Beobachtung der Verbrauchermärkte und der nationalen Verbraucherpolitiken, für bessere Verbraucherschutzvorschriften sowie deren bessere Durchsetzung und Reklamationsmöglichkeiten und Berücksichtigung der Verbraucheranliegen in allen Politik- und Regelungsbereichen der EU. Auf Zustimmung stießen die Vorschläge beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). »Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen«, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die Charta bilde das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen, sodass sie nicht nur zu virtuellen Rechten verkämen.

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