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30.01.2006; 15:18 Uhr
MABB geht gegen EU-Entscheidung zu DVB-T-Förderung vor
»Definition der Aufgaben der Rundfunkversorgung muss Aufgabe der Mitgliedstaaten bleiben«

Die Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) wehrt sich gegen die Entscheidung der EU-Kommission zur Förderung von DVB-T in Berlin-Brandenburg. Wie die MABB in einer Pressemitteilung vom 30.1.2006 berichtet, hat sie bei dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) eine Nichtigkeitsklage eingereicht.

Nach Ansicht der Medienanstalt hat die EU-Kommission zu Unrecht eine Begünstigung der privaten Fernsehveranstalter durch die Beihilfen für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens angenommen. So hätten die privaten Veranstalter im Gegenzug zugesagt, ihre Programme mindestens 5 Jahre terrestrisch zu verbreiten statt den kostengünstigeren Ausstieg aus der terrestrischen Versorgung zu wählen. Diese Verpflichtung habe zum Absatz zahlreicher Set-Top-Boxen geführt, die damals noch über 200 € kosteten. Entgegen der Ansicht der Kommission hätte der Umstieg nicht mit dem Auslaufen von Lizenzen erreicht werden können. Nach Ablauf der Lizenzen wären die privaten Veranstalter keineswegs verpflichtet gewesen, digital auszustrahlen, so die MABB.

Weiter zweifeln die Medienwächter an der Kompetenz der EU-Kommission, »ihre nachträgliche Beurteilung an die Stelle eines Konzeptes zu setzen, das von der zuständigen Stelle in Deutschland auf deutschen Rechtsgrundlagen entwickelt worden ist, und das zum Erfolg des weltweit ersten Umstiegs geführt hat«. Die Definition der Aufgaben der Rundfunkversorgung müsse Aufgabe der Mitgliedstaaten bleiben.

Die EU-Kommission hatte im November 2005 auf Beschwerde der Kabelnetzbetreiber hin entschieden, dass die Subventionen über rund 4 Millionen Euro gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrags verstoßen, da sie den Wettbewerb verfälschen könnten. Einer Pressemitteilung der Kommission vom 9.11.2005 zufolge müssen außerdem ausgezahlte Beihilfen zurückgezahlt werden.

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