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25.01.2007; 14:22 Uhr
Italien: Decoder-Beihilfen 2004/2005 ein Verstoß gegen EU-Recht
Zuschuss erfolgte für den Erwerb nicht technologieneutraler Digitaldecoder

Die von der italienischen Regierung in den Jahren 2004-2005 gewährten Beihilfen für den Erwerb von Digitaldecodern stellten eine unzulässige Wettbewerbsverfälschung dar. Dies entschied die Europäische Kommission am 24.1.2007 fest, erklärte aber zugleich, dass die 2006 gewährten Beihilfen hingegen EU-rechtskonform gewesen seien. Der Grund für die unterschiedliche Bewertung liege darin, dass der 2004/2005 für den Kauf eines Digitaldecoders gewährte Zuschuss von über 200 Mio. EUR sich auf solche Geräte bezog, die den Empfang von Satellitentechnologie ausschlossen, während 2006 technologieneutrale Geräte mit einer offenen Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (API) bezuschusst wurden.

Zwar hätten die zwischen 2004 und 2006 gewährten Beihilfen den etablierten terrestrischen Fernsehanstalten und den Kabelnetzbetreibern insofern einen indirekten Vorteil verschafft, als sie es ihnen ermöglichten, die Zahl ihrer mit digitaler Technik ausgestatteten Zuschauer - die für eine Bezahlfernsehanstalt bzw. für eine Fernsehanstalt, die ihre Bezahlfernsehdienste ausweiten möchte, einen wesentlichen Teil des Geschäfts darstellen - zu erhöhen. Dies sei aber unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren der Beihilfen für das digitale Fernsehen in Berlin-Brandenburg (siehe Meldung vom 30.1.2006) aufgestellten Kriterien zulässig, soweit eben Zuschüsse für den Erwerb technologieneutraler Digitaldecoder gewährt werden. Deswegen sei es gerehtfertigt, dass diejenigen Rundfunkanstalten die 2004/2005 gewährten Beihilfen zurückzuzahlen verpflichtet seien, die hierdurch zuvor profitiert hätten.

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