LG Braunschweig entscheidet zur Zulässigkeit von Links auf rechtswidrige Inhalte im Rahmen einer Berichterstattung
Wie »Heise Online« berichtet, hat das LG Braunschweig die Rechtsprechung des BGH zur Zulässigkeit von Hyperlinks auf urheberrechtswidrige Angebote (vgl. Meldung vom 11. April 2011) auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte übertragen (Urteil vom 5. Oktober 2011, Az. 9 O 1956/11). Die Berichterstattung über Rechtsextremismus in Burschenschaften könne danach auch einen Link auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte (ungenehmigte Veröffentlichung privater Emails) enthalten, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt und der Bericht Erstattende sich den Inhalt nicht zu eigen macht.
Der BGH hat vor einem Jahr entschieden: »Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst«.
Dokumente:
- Meldung Heise Online vom 14. Oktober 2011
- Urteil des BGH vom 14. Oktober 2010, Az. I ZR 191/08 (AnyDVD), ZUM-RD 2011, 290 (Volltext bei Beck Online)
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4386:
https://www.urheberrecht.org/news/4386/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.