mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
13.10.2003; 17:35 Uhr
Preiswerte BuchClub-Ausgabe erst sechs Monate nach Erscheinen der Buchhandelsausgabe
Börsenverein des Deutschen Buchhandels erwirkt einstweilige Verfügung gegen Bertelsmann

Der Bertelsmann-BuchClub darf seine Ausgaben erst sechs Monate nach Erscheinen der Buchhandelsausgabe anbieten oder verkaufen. Dies entschied das Landgericht Wiesbaden (LG) per einstweiliger Verfügung vom 11.10.2003 laut einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vom selben Tag. Im Fall hatte der Club Bertelsmann aktuelle Bestseller wie das neue Buch von Dieter Bohlen parallel zur Handelsausgabe unter dem Ladenpreis des Originals angeboten. Den Antrag auf einstweilige Verfügung stützte der Börsenverein auf § 5 Abs. 5 des am 1.10.2002 in Kraft getretenen Buchpreisbindungsgesetzes. Dieser regelt die Parallelausgabenproblematik und normiert, dass eine Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder Importeur oder deren Lizenznehmer zulässig ist, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Durch die Entscheidung sieht der Börsenverein seine Ansicht, dass sich die Auslegung dieser Regelung nach dem bis zum vergangenen Jahr einschlägigen so genannten Potsdamer Protokoll richtet, bestätigt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1496:

https://www.urheberrecht.org/news/1496/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.