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24.11.2003; 18:57 Uhr
Amazon darf keine Startgutscheine mehr ausgeben
LG Wiesbaden sieht Verstoß gegen Buchpreisbindung

Das Landgericht Wiesbaden entschied am 20.11.2003, dass die Startgutscheine von Amazon unzulässig sind.

Der Online-Buchhändler Amazon gewährte jedem neuen Kunden, der sich erstmals registrieren ließ, einen Gutschein im Wert von fünf Euro. Dieser Startgutschein konnte auch beim Kauf preisgebundener Bücher eingelöst werden. Der Preisbindungstreuhänder, Dieter Wallenfels, hatte gegen diese Praxis geklagt. Das Landgericht Wiesbaden folgte nicht der Auffassung von Amazon, der Gutschein stelle ein gültiges Zahlungsmittel dar und der Kunde bezahle den gebundenen Ladenpreis. Es verurteilte Amazon vielmehr dazu, die Vergabe der Startgutscheine zu unterlassen.

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