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05.03.2007; 12:24 Uhr
Buchpreisbindung in der Schweiz wettbewerbswidrig
Schweizer Verlegerverband und Börsenverein hoffen auf Ausnahmegenehmigung durch Schweizer Regierung

Der in der deutschsprachigen Schweiz die Grundlage für eine Buchpreisbindung bildende Sammelrevers ist wettbewerbswidrig. Dies entschied das Schweizerische Bundesgericht (BGer) am 6.2.2007 durch Urteil (Az. 2A.430/2006 - Veröffentlichung in der ZUM-RD folgt).

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hatte im März 2005 entschieden, dass die Buchpreisbindung unzulässig sei, da sie eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs darstelle, die nicht ausnahmsweise durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt sei. Nachdem der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hiergegen erfolglos eine Beschwerde vor der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen eingelegt hatten, bestätigte nun das BGer die Auffassung der Rekursinstanz. Wie die »NZZ Online« vom 1.3.2007 berichtet, folgten die Richter insbesondere nicht dem Argument der Beschwerdeführer, dass die Buchpreisbindung zu einer Verbreiterung des Produktesegmentes und zu einer Erhöhung der Verkaufsstellenzahl führe: »Die Aufrechterhaltung der traditionellen Vertriebsstrukturen bildet noch keinen hinreichenden Rechtfertigungsgrund für eine Wettbewerbsabrede, die den Markt erheblich beeinträchtigt«.

Der SBVV und der Börsenverein bedauerten den Entscheid des BGer, kündigten aber zugleich an, ein Ausnahmegesuch an den Schweizer Bundesrat zu stellen, um so den Schutz der mit dem Sammelrevers erreichten kulturpolitischen Werte zu erhalten. Die Schweizer Regierung hat die Kompetenz, rein wirtschaftlich begründete negative Entscheidungen von Wettbewerbsbehörden, auch solche des BGer, aus überwiegenden öffentlichen Interessen außer Kraft zu setzen. Andernfalls drohe nach Ansicht des SBVV das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren für ein Buchpreisbindungsgesetz leer zu laufen, da die bestehenden Marktverhältnisse aufgrund des Entscheids des BGer bereits vor einem möglichen Inkrafttreten des neuen Gesetzes zerstört würden. Wie der Börsenverein am 2.3.2007 betonte, habe der Gerichtsentscheid aber keine unmittelbare Auswirkung auf das Fortbestehen der Buchpreisbindung in Deutschland und Österreich, auch seien die Buchimporte aus der Schweiz nach Deutschland hiervon nicht betroffen.

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