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13.01.2006; 16:16 Uhr
Änderung des französischen Presserechts in Aussicht
Informantenschutz auch für Journalisten

Der französische Justizminister Pascal Clément will zugunsten von Journalisten und deren Mitarbeitern den Schutz ihrer Quellen das nationale Pressegesetz ändern. Dies meldete »newsroom« am 12.1.2006 unter Berufung auf eine Meldung von »AFP«. Hiernach soll das Recht auf Zeugnisverweigerung ins Gesetz aufgenommen werden, zudem sollen für Hausdurchsuchungen bei Journalisten die gleichen Maßstäbe gelten wie für solche bei Redaktionen, das heißt sie können Beschwerde bei einem Richter einlegen, wenn Durchsuchungen und Beschlagnahmen ihrer Einschätzung nach den Schutz ihrer Quellen unverhältnismäßig beeinträchtigen. Lediglich in Ausnahmefällen und bei schweren Verstößen dürfe es Ausnahmen von dieser Regel geben, erklärte Clément laut »newsroom«.

Auch in Deutschland ist die Frage des Informantenschutzes durch die Durchsuchung der Redaktionsräume des Potsdamer Politikmagazins »Cicero« sowie der Wohnräume des Journalisten Bruno Schirra durch die Staatsanwaltschaft Potsdam in den Vordergrund getreten. Hartfrid Wolff, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion forderte in diesem Zusammenhang in einem Weblog vom 2.12.2006 ein sofortiges Handeln des Gesetzgebers, indem er auf die Ergebnisse einer fraktionsinternen Anhörung zum Thema »Pressefreiheit« verwies. Zwar seien Durchsuchungen bei Journalisten, die in Wahrheit darauf abzielen, undichte Stellen in Behörden zu ermitteln, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verboten, aber:» Klarstellungen in strafrechtlichen und strafprozessualen Regelungen sind nötig, eine Sensibilisierung der Staatsanwaltschaften und der Ermittlungsrichter erforderlich«, so Wolff.

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