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19.10.2004; 17:54 Uhr
Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht bindend
BVerfG: »Auslegungshilfe« für deutsche Gerichte

Deutsche Gerichte müssen sich bei ihren Entscheidungen mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auseinandersetzen. Die Urteile aus Straßburg sind jedoch nicht bindend. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht durch einen Grundsatzbeschluss vom 14.10.2004 (Az.: 2 BvR 1481/04) laut eigener Pressemitteilung vom 19.10.2004. Die Rechtsprechung des EGMR diene als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze der Verfassung. Die Berücksichtigungspflicht zwinge die deutsche Justiz jedoch nicht dazu, die Urteile des EGMR »schematisch zu vollstrecken«. So seien diese dann nicht zu beachten, sofern sie den Grundrechtsschutz nach dem Grundgesetz einschränken oder mindern. Die Aufgabe der nationalen Gerichte bestehe darin, die Urteile »schonend« in ihre Rechtsprechung einbeziehen.

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