Umgehung von DRM in der Schweiz nur zum Eigengebrauch zulässig
Auch die zweite Kammer der Schweizer Bundesversammlung, der Nationalrat, wird voraussichtlich dafür stimmen, an dem Verbot der Umgehung von DRM-Systemen festzuhalten. Einen entsprechenden Beschluss legte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-NR) am 31.5.2007 vor. Dabei folgte die RK-NR dem Beschluss des Ständerats vom 19.12.2006 aber auch darin, ein Umgehen von solchen Schutzmaßnahmen insbesondere beim Kopieren zu ausschließlich privaten oder wissenschaftlichen Zwecken zukünftig zuzulassen. Zugleich schlägt die Kommission jedoch vor, Software, mit denen das Umgehen von Kopierschutzsystemen möglich ist, zu verbieten. Letzteres stieß bei der Stiftung für Konsumentenschutz am 1.6.2007 auf Kritik, da nun ihrer Ansicht nach das Recht des privaten Nutzers auf Umgehung leerzulaufen droht.
Eine einzige Abweichung gegenüber dem Beschluss des Ständerats nahm die RK-NR beim Archivschutz verwaister Werke vor. Hier sollen die Sendeunternehmen immer dann auf den Urheber nicht zurückgreifen müssen, wenn sie die Werke als Hintergrundmusik abspielen. Mit der Novellierung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) werden u. a. der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) sowied der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) umgesetzt.
Dokumente:
- Medienmitteilung des Schweizer Parlaments vom 1.6.2007
- Pressemitteilung der SfK vom 1.6.2007
- Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Schweizer Nationalrates vom 11.5.2007
- Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 3051:
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