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12.02.2008; 11:03 Uhr
Brüssel konsultiert über Zugangskontrolldienste-Richtlinie
Kommission will Nutzen und Verbesserungsbedarf im digitalen Umfeld eruieren

Die Europäische Kommission führt eine öffentliche Konsultation über den Schutz gegen die Piraterie bei Zugangsberechtigungssystemen durch. Wie sie am 11.2.2008 mitteilte, will sie die dadurch zusammengetragenen Informationen für ihren zweiten Bericht über die Umsetzung der Zugangskontrolldienste-Richtlinie 98/84/EG verwerten. Im Zentrum steht dabei vor allem die Frage, ob die ursprünglich für Bezahlfernsehen oder andere Bezahldienste Potential für die Zukunft in einem stark veränderten wirtschaftlichen und technologischen Umfeld hat. Interessierte Kreise, unter anderem die zuständigen Fachminister, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Fernsehveranstalter und Rechteinhaber, können nun bis zum 4.4.2008 Stellung nehmen, anschließend werden diese im Internet veröffentlicht. Deutschland hat die Richtlinie 98/84/EG mit dem zuletzt am 26.2.2007 geänderten Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG) umgesetzt.

Die Konsultation der Kommission hat mehrere Themenkomplexe. In einem ersten will sie nähere Informationen zu Ursachen und Umfang so genannter »grauer Märkte« erfahren, wenn Verbraucher also durch Einsatz von Scheinadressen oder neuer Technologien territorial begrenzte Dienste dennoch grenzüberschreitend nutzen. Ein weiterer zentraler Punkt betrifft das Urheberrecht. Hier will die Kommission wissen, ob die Tatsache, dass die Richtlinie allein den Inhalteanbietern nutzt, nicht aber den Rechteinhabern, die ihre Werke nicht selbst unmittelbar verbreiten, einen Nachteil für die Rechteinhaber darstellt und ggf. Anlass dazu gibt, den Schutz der Richtlinie auf letztere auszuweiten. Ferner will Brüssel von den interessierten Kreisen erfahren, wie sie die Wirksamkeit der Umsetzung der Richtlinie in den jeweiligen Mitgliedstaaten einschätzen, wo ggf. Verbesserungsbedarf besteht und ob die grundsätzlich technologieneutral ausgestaltete Richtlinie auf neue mobile oder internetbasierte Angebote wie Video-on-Demand oder IPTV angewendet wird sowie die Kompatibilität zu DRM-Systemen und der Verwendung von Zugangsberechtigungssystemen zu anderen an den mit der Richtlinie gewollten Zwecken.

Bereits zuvor hat die die Kommission im Dezember 2007 eine - für sie nicht bindende - Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Zugangskontrolldienste-Richtlinie entgegen genommen. Die Autoren dieser Studie hatten sich nicht allein auf die Richtlinie beschränkt, sondern auch alternative nationale Regelungen berücksichtigt, die geeignet sind, um Piraterieakte zu bekämpfen. Dabei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Einordnung digitaler Inhalte als »geistiges Eigentum«, deren effektive Durchsetzung und Anwendung das entscheidende Antriebsrad für effiziente Märkte und Verteilsysteme seien, diese Einordnung aber in der Richtlinie nicht entsprechend zum Ausdruck komme. Insofern sei es gerechtfertigt, auf EU-Ebene eine Diskussion über die Frage zu eröffnen, wie der Schutz geistigen Eigentums durch eine Verbesserung des bestehenden Regulierungsrahmens einschließlich der Zugangskontrolldienste-Richtlinie und grenzüberschreitende Kooperationen gleichermaßen gestärkt werden könnten.

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