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25.11.2002; 18:54 Uhr
EU für internationalen Schutz nichtschöpferischer Datenbanken
Kommission: Schutz eigener Art nach Datenbank-Richtlinie hat sich in EU bewährt

Nach Auffassung der Europäischen Union (EU) ist es Zeit für einen internationalen urheberrechtlichen Schutz nichtschöpferischer Datenbanken. Das bekräftigte die Europäische Kommission (Kommission) am 22.11.2002 in einer Stellungnahme gegenüber der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Das entsprechende Leistungsschutzrecht eigener Art, dass die 15 EU-Mitgliedsstaaten in Umsetzung der Datenbank-Richtlinie geschaffen hätten, habe sich bewährt. Einen vergleichbaren Rechtsschutz gebe es mittlerweile auch in 27 weiteren Ländern, die mit der EU assoziiert seien. Der Schutz auch nichtschöpferischer Datenbanken habe erheblich zu den "enormen Wachstumsraten" bei CD-ROM-Datenbanken und Internetangeboten beigetragen, meint die Kommission. Inzwischen hätten sich auch Bedenken erledigt, die Regelungen der Datenbank-Richtlinie seien wegen der Verwendung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe schwer zu handhaben. So hätten die Gerichte mittlerweile ihre Fähigkeit zur Auslegung der Begriffe der "wesentlichen Investition", des "wesentlichen Inhalts" oder der "wesentlichen neuen Investition" bewiesen. Gezeigt habe sich inzwischen auch, dass der Leistungsschutz weder die Forschung noch den Informationsaustausch behindere. Als Beispiel verwies die Kommission unter anderem auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schutzfähigkeit von Telefonbüchern.

 

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