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23.01.2004; 17:43 Uhr
USA: Rechtsstreit über DeCSS-Veröffentlichung beigelegt
DVD-Industrie lässt Klage gegen Programmierer Andrew Bunner fallen

Der Rechtsstreit über die Veröffentlichung des Entschlüsselungsprogramms DeCSS ist nun beigelegt. Die DVD Copy Control Association (DVD CCA) hat in dem nun vier Jahre andauernden Rechtsstreit gegen den Programmierer Andrew Brunner einen Einstellungsantrag eingereicht. Dies berichtet die Internet-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) in ihrem Onlineangebot vom 22.1.2004. Brunner hatte den DeCSS-Quellcode auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Unterhaltungsindustrie sah darin einen Verrat ihrer Geschäftsgeheimnisse und ging gerichtlich gegen den Programmierer vor. Der DeCSS-Code ist eine Programmanweisung, die eine Entfernung des bei DVDs verwendeten so genannten Content Scramblin Systems (CSS) und ein Abspeichern von DVDs auf Festplatte oder CD-ROM ermöglicht.

Erfreut über den Rückzieher zeigte sich Cindy Cohn, Leiterin der EFF-Rechtsabteilung. Die DVD CCA widersetze sich nun nicht mehr dem Offensichtlichen; DeCSS sei kein Geheimnis. Zu dem Einstellungsantrag hieß es laut US-Medienberichten von Seiten der Klägerin, man werde nun die eigene juristische Strategie weiter entwickeln. Als Hintergrund für den Rückzieher wird außerdem der Freispruch des DeCSS-Entwicklers Jon Lech Johansen vor dem Osloer Berufungsgericht im Dezember 2003 vermutet. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Gebrauch der Software für den privaten Gebrauch nicht gegen geltendes norwegisches Recht verstoße.

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