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19.03.2012; 15:11 Uhr
Literaturkonferenz: Bundesregierung soll gesetzliche Regelung für vergriffene und verwaiste Werke auf den Weg bringen
Es drohen »erhebliche praktische Schwierigkeiten bei den Digitalisierungsvorhaben der Bibliotheken«

Der Deutsche Literaturkonferenz e.V., eine Vereinigung der am literarischen Leben in der BRD maßgeblich beteiligten Verbände und Institutionen, fordert die Bundesregierung auf, »gesetzliche Regelungen für vergriffene und verwaiste Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen«. Zumindest eine Regelung für vergriffene Werke könne auf nationaler Ebene geschaffen werden, ohne dass der Ausgang des Richtlinienverfahrens auf europäischer Ebene für verwaiste Werke abgewartet werden müsse (Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 24. Mai 2011, pdf-Datei). Neben der Digitalisierung von verwaisten Werken sei auch die Zugänglichmachung von vergriffenen Werken in den Bibliotheken ein besonders wichtiges kulturpolitisches Anliegen, so Kathrin Schmidt, Sprecherin des Vereins. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die in Frankreich bereits am 22. Februar 2012 verabschiedete gesetzlichen Regelung für vergriffene Werke. Auch die Bundesregierung sollte nicht zögern, »endlich einen Gesetzgebungsvorschlag für die Nutzung von vergriffenen Werken vorzulegen«, so Schmidt.  

Die Literaturkonferenz habe seit langem Vorschläge für eine Nutzung von vergriffenen Werken vorgelegt. Diese sehen u.a. die Einräumung digitaler Rechte für vergriffene Werke, die vor dem 1. Januar 1966 erschienen sind, durch die Rechteinhaber an eine Verwertungsgesellschaft vor, welche wiederum die digitalen Bibliotheksnutzungen gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung lizenziert. Ferner spricht sich die Literaturkonferenz für eine gesetzliche Vermutungsregelung aus, um auch die Rechtewahrnehmung für sog. »Außenseiter«, die ihre Rechte keiner Verwertungsgesellschaft eingeräumt haben, zu gewährleisten. Den Rechteinhabern müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, einer Nutzung durch die Bibliotheken zu widersprechen.  

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