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07.05.2012; 15:38 Uhr
EU-Kommission veröffentlicht ersten Anwendungsbericht zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Neelie Kroes: »Richtlinie funktioniert, aber es ist klar, dass wir (...) am Ball bleiben müssen«

Die EU-Kommission hat heute ihren ersten Bericht (pdf-Datei) zur Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vom 10. März 2010 (Richtlinie 2010/13/EU) für den Zeitraum 2009-2010 vorgelegt. Durch die AVMD-Richtlinie soll der freie Verkehr audiovisueller Mediendienste als Instrument des Binnenmarktes und gleichzeitig der Schutz wichtiger ordnungspolitischer Ziele gewährleistet werden. Grundsätzlich betont die EU-Kommission, dass die europäischen Rechtsvorschriften für audiovisuelle Mediendienste »den Bürgern und den Unternehmen gute Dienste geleistet« haben. Bis Ende 2011 hatten insgesamt bereits 23 Mitgliedstaaten die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt.

Die EU-Kommission stellt fest, insbesondere der Bereich der kommerziellen Kommunikation müsse auch in Zukunft besonders beachtet und bewertet werden. Vor diesem Hintergrund sollen im Jahr 2013 die Leitlinien für die Fernsehwerbung überarbeitet werden. Im Zusammenhang mit den Werbepraktiken zeigt der Bericht, dass die Anwendung der für die Dauer von Werbe- und Teleshoppingspots geltenden Vorschrift (max. 12 Minuten pro Stunde) zu verschiedenen Werbeformaten geführt hat. Die EU-Kommission stellte zudem fest, dass in einigen Mitgliedstaaten die 12-Minuten-Begrenzung regelmäßig überschritten werde. Die Diskussion in dieser Angelegenheit sei noch nicht abgeschlossen. Die Einhaltung der Regelung werde weiterhin überwacht und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Im Hinblick auf die Werbeinhalte seien zwar nur wenige Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften vor Werbeinhalten zu verzeichnen gewesen. Dennoch müsse die Effektivität der Richtlinienvorschriften auch in diesem Punkt gesteigert werden. 

Vor dem Hintergrund der fortschreitende, mit dem Internet zusammenhängenden Technologieentwicklung stellt die EU-Kommission u.a. die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für »Connected-TV« (»Hybrid-TV«, d.h. internetfähiges Fernsehen) in den Vordergrund. Sie kündigt eine öffentliche Konsultation an, die in den kommenden Monaten durchgeführt werden soll, »um zu gewährleisten, dass die europäischen Bürger die Vorzüge dieser neuen Dienste voll ausschöpfen können, einen hochwertigen Zugang zu audiovisuellen Werken über vernetzte Geräte erhalten und gleichzeitig angemessen geschützt sind«. 

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[IUM/ct]

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