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16.11.2009; 17:11 Uhr
Überarbeiteter Entwurf schränkt Anwendungsbereich des »Google Book Settlement« erheblich ein
Wirkung nur für Bücher, die beim US-Copyright Office registriert oder in Kanada, Australien oder UK erschienen sind

Die amerikanische Schriftstellervereinigung Authors Guild, der Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) und der Internetkonzern Google haben am Freitag, dem 13. November 2009 dem zuständigen Gericht in New York die überarbeitete Fassung des Vergleichsentwurf im Rechtsstreit um das Digitalisierungsprojekt »Google Books« vorgelegt. Ursprünglich sollte der Termin bereits am 9. November stattfinden. Er wurde jedoch wegen weiterer kurzfristiger Änderungen zum wiederholten Mal verschoben (vgl. Meldung vom 10. November 2009).

Die größte Änderung betrifft den Anwendungsbereich des »Google Book Settlement«, das in der neuen Fassung Google nur noch die Nutzung von Büchern erlauben soll, die entweder bis zum 5. Januar 2009 beim US-Copyright Office registriert oder in Kanada, Australien oder dem Vereinigten Königreich erschienen sind. Zur Begründung wird angeführt, diese Länder hätten ein gemeinsames juristisches Erbe und ähnliche Gepflogenheit in der Buchbranche, so eine Meldung von »golem.de«. Gleichzeitig sollen Vertreter aus diesen Staaten als Mitglieder des Leitungsgremiums Einfluss auf das Buchrechteregister nehmen können. Weitere Änderungen betreffen die Einnahmen aus der Nutzung verwaister Werke, die nun zehn Jahre lang treuhänderisch verwaltet werden sollen, sowie die Verbesserung der Mitsprachemöglichkeit von Verlagen bei der Verwertung.

In ihren Stellungnahmen zum überarbeiteten Vergleichsentwurf hielten sich sowohl der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als auch die Verwertungsgesellschaft WORT mit einer abschließenden Bewertung zurück. So kündigte der Börsenverein an, den neuen Entwurf in den kommenden Wochen prüfen zu wollen. Zunächst sei man jedoch dankbar für das Bemühen der AAP um eine Berücksichtigung der Anliegen europäischer Verlage sowie für die zahlreichen Stellungnahmen zum Settlement, z.B. von Seiten des Bundesjustizministerium, des Kulturstaatsministers und auch zahlreicher Autoren, so Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. Kritisiert wurde allerdings das unveränderte Grundprinzip der Nutzung vergriffener Bücher, für dessen Verhinderung bzw. Erlösbeteiligung die Rechteinhaber selbst tätig werden müssten. Durch den Rückgriff auf das »Verzeichnis lieferbarer Bücher« (VLB) für die Prüfung der Bezugsmöglichkeiten seien allerdings deutsche Autoren und Verlage weniger stark betroffen, obwohl wegen dem in den USA bis 1978 geltenden Registrierungserfordernis zahlreiche ältere deutsche Bücher im US-Copyright-Register eingetragen seien.

Die VG WORT kündigte ebenfalls eine genaue Prüfung des veränderten Vergleichs an, anhand deren Ergebnis entschieden werden soll, ob die Verwertungsgesellschaft weiter im Verfahren tätig sein soll. VG WORT-Vorstand Dr. Robert Staats wies im Zusammenhang mit der Problematik »verwaister Werke« auf ein gemeinsames Projekt von Bibliotheken, Börsenverein und VG WORT zur Nutzung dieser Werke hin und forderte die Bundesregierung zu einer rechtlichen Absicherung durch eine entsprechende gesetzliche Grundlage auf.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann bezeichnete die Überarbeitung des Vergleiches als »Schritt in die richtige Richtung«. Die Änderungen zeigen, dass die Einmischung aus dem politischen Bereich und die kritischen Stimmen aus Europa, insbesondere durch Frankreich und Deutschland, Erfolg gehabt habe. Auch er kündigte eine genaue Prüfung des Entwurfs an. Darüber hinaus soll Thema Digitalisierung und »verwaiste Werke« in der kommenden Sitzung des Kultur- und Medienministerrates behandelt werden, um hinsichtlich der Europäischen Digitalen Bibliothek und nationalen digitalen Bibliotheken zu einer Lösung zu kommen.

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