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21.10.2008; 13:22 Uhr
SPD-Fraktion setzt sich für soziale Standards bei Filmproduktionen ein
Novelle des FFG soll auch die Pflicht zur Tarifeinhaltung vorsehen

Das Filmförderungsgesetz (FFG), dessen Novelle derzeit die parlamentarischen Ausschüsse des Bundestages beschäftigt (vgl. Meldung vom 9. Oktober 2008), soll nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion eine Pflicht zur Einhaltung der sozialen Standards bei geförderten Produktionen vorsehen, wie die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien Monika Griefahn und die filmpolitische Sprecherin der Fraktion Angelika Krüger-Leißner in eine Pressemitteilung vom 20. Oktober 2008 erklären. Gerade im Hinblick auf die Arbeitszeiten von Schauspielern und Filmschaffenden fänden gesetzliche bzw. tarifliche Vorgaben wegen des steigenden Kostendrucks in der Film- und Fernsehwirtschaft keine Anwendung. Wegen der damit verbundenen Nachteile bei Arbeitslosenversicherung und Altersvorsorge sei der Beruf für viele Filmschaffende nicht attraktiv. Die SPD-Bundestagsfraktion wolle daher einen entsprechenden Änderungsantrag in die parlamentarische Beratung um die FFG-Novelle einbringen. Gerade auch mit Blick auf den Zweck der Filmförderung sei es wichtig, dass bei Filmproduktionen auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zurückgegriffen werden könne. Dazu sei die Einhaltung tariflicher, sozialer und arbeitsrechtlicher Standards notwendig.

Bereits zuvor hatte sich die Bundestagsfraktion Die Linke dafür ausgesprochen, im FFG eine solche Verpflichtung für geförderte Filmproduktionen vorzusehen. In der Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien stieß dieser Vorschlag jedoch bei den Filmproduzenten auf Ablehnung. Eine tarifrechtliche Vorschrift passe nicht in das Regelungswerk des FFG, so Uli Aselmann, stellvertretender Vorsitzender der Allianz Deutscher Produzenten.

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