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13.11.2008; 22:53 Uhr
Bundestag stimmt für FFG-Novelle
Kulturstaatsminister Neumann: »Filmförderungsgesetz ist ein gelungener Wurf«

Nach den abschließenden Beratungen hat der Bundestag am 13. November 2008 mehrheitlich für den Gesetzentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes gestimmt. Noch im Vorfeld der Debatte im Parlament hatte Kulturstaatsminister Bernd Neumann in einer Pressemitteilung der Bundesregierung ein weiteres Mal die Eckpunkte des Entwurfs hervorgehoben und den Einfluss der Filmförderung auf den Erfolg des deutschen Films betont. So solle die Unterstützung qualitativ hochwertiger Filme durch eine verstärkte Drehbuchförderung erreicht werden. Medialeistungen der Sender werden zu einer besseren Bewerbung von Kinofilmen beitragen. Mit Blick auf neue Verwertungsformen berücksichtige das Filmförderungsgesetz auch Video-On-Demand-Dienste und andere Internet-Angebote. Die Auswertung geförderter Filme solle durch Verkürzung der Sperrfristen beschleunigt werden und Filmtheater werden nach der Novelle des FFG von Entlastungen bei ihrer Abgabenpflicht und optimierter Abspielförderung profitieren können.

Neumann hob dabei besonders die Einhaltung sozialer Mindeststandards hervor, die erstmals vom Filmförderungsgesetz berücksichtigt würden. So legt § 2 Abs. 1 Nr. 2 des FFG-Entwurfs unter anderem die Unterstützung der »gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland einschließlich ihrer Beschäftigten« als Aufgabe der Filmförderungsanstalt (FFA) fest. Die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien Monika Griefahn der SPD-Bundestagsfraktion und die filmpolitische Sprecherin Angelika Krüger-Leißner hatten in eine Pressemitteilung vom 20. Oktober 2008 bereits angekündigt eine entsprechende Vorschrift in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen (vgl. Meldung vom 21. Oktober 2008), wie sie nun in der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Kultur- und Medien enthalten ist.

In einer Presseerklärung bezeichnete die Gewerkschaft ver.di diese Aufgabenbestimmung als »Teilerfolg«. Ein vollständiger Fortschritt sei jedoch erst erreicht, wenn die »Einhaltung des Filmschaffenden-Tarifvertrages, der soziale Absicherung und sichere Arbeitsbedingungen« in die Förderentscheidung der FFA einfließen müsste, so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke.

Zu diesem Thema:

  • Die Novelle zum Filmförderungsgesetz - XXII. Münchner Symposium zum Film- und Medienrecht des Instituts für Urheber- un Medienrecht, ZUM 2008, 729-758 (Heft 10)
  • Die Sperrfristenregelungen des FFG, Anmerkungen zum geltenden Recht, Vorschläge zur Novellierung, Aufsatz von Dr. Friedrich Radmann, LL.M. (London), München, ZUM 2008, 197-207 (Heft 3)

Dokumente:

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