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09.12.2008; 13:46 Uhr
Präsidium der Filmförderungsanstalt schließt Aussetzung der Kino und Kopienförderung nicht aus
Reaktion auf Ankündigungen des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater

Die Vorbehalte des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF) gegen das novellierte Filmförderungsgesetz (FFG) sind nach Ansicht des Präsidiums der Filmförderungsanstalt (FFA) unangebracht. Das Gesetz sei ein Kompromiss, bei dem sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen mussten, so der Vorsitzende des Präsidiums, Eberhard Junkersdorf, in einer Pressemitteilung. Die nun vom HDF in Aussicht gestellten Maßnahmen gegen die vorgesehene Filmtheaterabgabe stellten seiner Ansicht nach die seit mittlerweile vierzig Jahren bestehende Solidargemeinschaft in Frage. Im Gegenzug schließe das Präsidium der FFA auch die Aussetzung der Kino- und Kopienförderung nicht aus. Die Anstalt soll in diesem Zusammenhang rechtliche Konsequenzen prüfen lassen, soweit es auch nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HDF am 14. Januar 2009 zu keinem Einlenken kommt.

Mit diesem Appell an den Hauptverband Deutscher Filmtheater lobte Junkersdorf zugleich die Vorarbeit von Kulturstaatsminister Neumann und der Politker des Ausschusses für Kultur und Medien zur Novelle des FFG, mit der trotz unterschiedlicher Interessenslagen ein "konsensualer Kompromiss" gelingen konnte.

Zu diesem Thema:

  • Die Novelle zum Filmförderungsgesetz - XXII. Münchner Symposium zum Film- und Medienrecht des Instituts für Urheber- un Medienrecht, ZUM 2008, 729-758 (Heft 10)
  • Die Sperrfristenregelungen des FFG, Anmerkungen zum geltenden Recht, Vorschläge zur Novellierung, Aufsatz von Dr. Friedrich Radmann, LL.M. (London), München, ZUM 2008, 197-207 (Heft 3)

Dokumente:

Institutionen:

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