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23.03.2009; 17:01 Uhr
Kulturstaatsminister Neumann kündigt Novelle des Filmförderungsgesetzes an
Deutscher Kulturrat begrüßt ein schnelles Handeln der Bundesregierung nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Die vom Bundesverwaltungsgericht gerügte Ungleichbehandlung zwischen Kinobetreibern, Videounternehmen und Fernsehveranstaltern bei der Filmabgabe (vgl. Meldung 26. Februar 2009) soll nach Ankündigung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann durch eine rasche Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) behoben werden. Wie »filmecho« berichtet, wolle man nach Vorliegen der Urteilsgründe kurzfristig einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Damit soll die Weiterführung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gegenstandslos werden, so Neumann.

Der Deutsche Kulturrat, der Bundestag und Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in einer Resolution zu raschen Nachbesserungen im FFG aufgefordert hatte, begrüßte die Ankündigung Neumanns. Die Gerichtsentscheidung habe zu einer schwierigen Situation der deutschen Film- und Kinolandschaft geführt, in der wegen finanzieller Unsicherheit zahlreiche Projekte gefährdet seien, wenngleich das Gericht die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe grundsätzlich bestätigt habe, wie aus Pressemitteilungen des Kulturrates vom 18. und 20. März 2009 hervorgeht. Derzeit sei die Filmförderungsanstalt (FFA) nicht in der Lage die ausstehenden Restraten für Filmproduktionen auszuzahlen, was zu Problemen bei der Fertigstellung von Filmen führt. Mit der nun in Aussicht gestellten Überarbeitung der gesetzlichen Abgabenpflicht im FFG könne weiterer Schaden verhindert werden.

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