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26.04.2009; 17:56 Uhr
Kulturstaatsminister Neumann stellt kurzfristige Novellierung des Filmförderungsgesetzes in Aussicht
Abgabenkriterien für die Fernsehveranstalter sollen in das Gesetz eingebracht werden

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Februar 2009 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabenpflichten des Filmförderungsgesetzes (FFG) geäußert und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (vgl. Meldung vom 25. Februar 2009), plant die Bundesregierung nun offenbar eine schnelle Novellierung des FFG.

Wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann in einem Interview mit »Deutschlandradio Kultur« ankündigte, sollen die Abgabenkriterien für Fernsehveranstalter im Rahmen einer kurzfristigen Gesetzesänderung in das FFG aufgenommen und der Kritik des Bundesverwaltungsgericht so Rechnung getragen werden. Zur Ermöglichung eines raschen Gesetzgebungsverfahrens hätten die Parlamentarier bereits ihre Unterstützung angekündigt, so Neumann.

In seiner Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht bemängelt, dass Kinobetreiber und Filmwirtschaft durch die gesetzlichen Abgabenpflichten des FFG zur Zahlung verpflichtet werden, während die Abgaben der Fernsehveranstalter auf vertraglichen Vereinbarungen beruhen und verhandelbar seien. Die Richter sahen darin eine Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

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