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09.10.2013; 16:52 Uhr
BVerfG: Richter deuten Beibehaltung der deutschen Filmförderung an
Ein Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet

Seit Dienstag steht die deutsche Filmförderung vor dem BVerfG auf dem Prüfstand (vgl. Meldung vom 1. Oktober 2013). Sollte das Gericht die Filmförderung in ihrer jetzigen Form kippen, fürchten Bundesregierung und Produzenten das Aus des deutschen Films. »Wenn die Beschwerdeführer sich hier durchsetzen, dann ist die Existenz der Filmförderungsanstalt beendet, und die deutsche Filmwirtschaft steht vor einem Scherbenschaufen«, sagt Günter Winands, Abteilungsleiter von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, einem Bericht der »Zeit Online« zufolge. »Die Filmförderung hat den deutschen Film erst dahin gebracht, wo er heute ist«, so der Produzent und Macher der Schimanski-Filme Georg Feil.

Medienberichten zufolge ließen die Verfassungsrichter am gestrigen Verhandlungstag Sympathien für die Filmförderung sowie den Willen erkennen, die Finanzierung beizubehalten. Es sei Teil der Förderung, dass man auch Filme mittrage, von denen man nicht wisse, ob sie erfolgreich seien werden, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle

Einzelne Kinobetreiber wendeten sich mit Verfassungsbeschwerden (Az.: 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und BvR 1564/12) gegen die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen des VG Berlin, in denen sie sich erfolglos gegen Abgabenbescheide der FFA zur Wehr setzten. Sie halten die Filmförderung in ihrer jetzigen Form für entbehrlich und wehren sich gegen die derzeitige Ausgestaltung der Finanzierung der FFA.

Ein Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet. Voßkuhle sprach von einem komplexen Sachverhalt. 

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