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30.11.2010; 18:07 Uhr
Medienrat Rheinland-Pfalz beschließt Normenkontrollklage gegen ZDF-Staatsvertrag
»Politik darf Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht dominieren«

Wie im März angekündigt (vgl. Meldung vom 26. März 2010), wird die rheinland-pfälzische Landesregierung nun einen Normenkontrollantrag beim BVerfG gegen den ZDF-Staatsvertrag einreichen. Der rheinland-pfälzische Medienrat hat dies heute beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit des ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrates sind nach Auffassung der Landesregierung nicht mehr verfassungsgemäß, heißt es in der Pressemitteilung. Ministerpräsident Kurt Beck ließ die Klage vom Kölner Rundfunkrechtler Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain ausarbeiten (vgl. Meldung vom 21. Juni 2010), nachdem er mit seinen Reformvorschlägen in der Ministerpräsidentenkonferenz nicht durchdringen konnte. Wie der Medienrat in seiner Mitteilung unterstreicht, soll mit dem Verfahren nicht sämtlicher Einfluss der Politik in Rundfunk-Gremien beseitigt werden. Vom BVerfG sei eine »abwägende, differenzierende Haltung« zu erwarten, wonach Politik in Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks »zwar vertreten sein soll, diese aber nicht dominieren darf«.

 

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