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04.12.2001; 15:46 Uhr
Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen bei SAT.1, RTL, Pro Sieben und Premiere
Gemeinsame Stelle Jugendschutz empfiehlt in 18 Fällen rechtsaufsichtliche Maßnahmen

Die Sender SAT.1, RTL, Pro Sieben und Premiere World haben nach Auffassung der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) der Landesmedienanstalten zum wiederholten Mal gegen Jugendschutzbestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) verstoßen. Die Unternehmen hätten seit September 2001 in insgesamt 18 Fällen Spielfilme oder andere Sendungen ausgestrahlt, die durch Gewalt- und Sexualdarstellungen eine verängstigende und verunsichernde Wirkung auf minderjährige Zuschauer hätten, beanstandeten die Medienwächter auf ihrer Sitzung vom 3.12.2001. Vorhalte machte die GSJP den Sendern auch im Zusammenhang mit Talkshows, die durch problematische Themen oder durch eine bewußt emotional aufgeheizte, aggressive Gesprächssituation Kinder und Jugendliche belasten hätten. Dabei seien nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch die vom Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) für derartige Sendungen aufgestellten Verhaltensgrundsätze missachtet worden. Die GSJP empfahl den zuständigen Landesmedienanstalten, gegen die Sender rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Ausstrahlung bestimmter jugendgefährdender Filme beklagten die Medienwächter, nur bei einem Bruchtteil der entsprechenden Anträge seien Begründungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt worden. Das zeige, dass diese Selbstkontrolleinrichtung immer weniger genutzt werde.

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